pafl: Gesetz über die Milchmengenregelung in Vorbereitung
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. August (pafl) - Die liechtensteinische Milchwirtschaft ist durch den Zollvertrag eng mit der Schweiz verbunden. Weil die Schweiz ab 2009 definitiv aus der Milchkontingentierung aussteigt und dadurch ein erheblicher Mengen- und Preisdruck entstehen wird, besteht ein dringender Handlungsbedarf für Liechtenstein. Ziel eines von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedeten Milchmengenregelungsgesetzes ist es, der Liechtensteiner Milchwirtschaft eine Lösung zu bieten, welche der Branche eine möglichst optimale Vorbereitung auf die Aufhebung der Milchkontingentierung in der Schweiz ermöglicht. Dazu müssen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Milchproduktion geschaffen werden.
Das von der Regierung vorgelegte Milchmengenregelungsgesetz sieht vor, die Verkehrsmilchproduktion weiterhin an den Inlandverbrauch anzugleichen. Die Milchkontingentierung soll jedoch flexibilisiert und die Eigenverantwortung der Branche gestärkt werden. Damit wird auch die Forderung des Landwirtschaftlichen Leitbildes erfüllt, dass sich der Staat vermehrt aus der aktiven Agrarmarktpolitik zurückzieht.
Das Gesetz sieht als Zwischenschritt vor, die einzelbetriebliche Milchkontingentierung in ein Landeskontingent umzuwandeln. Damit werden wesentliche Nachteile des heutigen Systems (einzelbetriebliche Milchkontingentierung) eliminiert. Die Zuteilung der einzelbetrieblichen Liefermenge an die einzelnen Betriebe wird an eine liechtensteinische Produzentenorganisation delegiert. Damit wird eine Flexibilisierung bei der Zuteilung von einzelbetrieblichen Liefermengen und gleichzeitig die organisatorische Vorbereitung der Produzentenorganisation auf den definitiven Ausstieg erreicht. Für die bis zur definitiven Aufhebung der Milchkontingentierung an private Akteure übertragenen Arbeiten soll mittels Leistungsvereinbarung eine finanzielle Beteiligung festgelegt werden.
Der früheste Zeitpunkt für den definitiven Ausstieg Liechtensteins ist der 1. Januar 2010 beziehungsweise das Milchjahr unmittelbar nach der Aufhebung der Milchkontingentierung in der Schweiz. Voraussichtlich muss jedoch mit der definitiven Aufhebung zugewartet werden, bis keine mengenabhängigen oder produktionsbeeinflussenden Zahlungen gemäss Milchmarktordnungsgesetz (vor allem Verarbeitungsprämien und Infrastrukturbeiträge) mehr getätigt werden. Die Verzögerung der Aufhebung gegenüber der Schweiz um einige wenige Jahre ist als nicht gravierend zu beurteilen, da die Liechtensteiner Betriebe bereits heute über verhältnismässig grosse Milchkontingente verfügen. Die Auswirkungen der Verzögerung werden zudem stark gemildert, indem als Übergangslösung ein Landeskontingent eingeführt wird, welches gegenüber der heutigen Situation mit einzelbetrieblicher Milchmengenregelung ein erhebliches Flexibilisierungspotential bietet.
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