pafl: Immunität für Kulturgüter
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. September (pafl) - Im internationalen Leihverkehr von Kulturgütern, vor allem zwischen Museen, spielt die Abgabe einer Immunitätserklärung oder einer Rückgabegarantie zunehmend eine wichtige Rolle. Durch eine gesetzliche Regelung will die Regierung für Museen und Aussteller in Liechtenstein dieselben Rahmenbedingungen schaffen, wie sie im deutschsprachigen Ausland bereits bestehen. Sie hat einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet.
Viele leihgebende Institutionen, namentlich auch bedeutende Kunstmuseen und Sammlungen, verlangen heute, bevor sie Objekte aus ihren Sammlungen zu einer ausländischen Ausstellung schicken, von den autorisierten Behörden des Gastlandes eine Immunitätserklärung oder Rückgabegarantie, welche die Leihgabe von Rechtsansprüchen Dritter und entsprechenden Gerichtsverfahren für die Dauer der jeweiligen Ausstellung schützt und die Rückführung der Leihgabe in das Ursprungsland gewährleistet.
In Liechtenstein besteht diesbezüglich bislang keine Rechtsgrundlage, was in der Praxis schon zu Behinderungen im Leihverkehr geführt hat. Eine gesetzliche Regelung dieser Frage ist auch für Liechtenstein dringend notwendig, um den Austausch von Kulturgütern zwischen Museen und anderen Ausstellern zu fördern und den grenzüberschreitend angelegten Ausstellungsbetrieb und damit den kulturellen Austausch zu erleichtern.
Die Schaffung eines Kulturgut-Immunitätsgesetzes drängt sich insbesondere auch deshalb auf, weil wertvolle internationale Leihgaben in der heutigen Praxis nahezu ausschliesslich gegen eine vorherige Immunitätserklärung oder Rückgabegarantie ausgeliehen werden und liechtensteinische Aussteller bei Fehlen dieses Rechtsinstituts gegenüber dem benachbarten Ausland einen gewichtigen Standortnachteil hätten.
Durch eine gesetzliche Regelung dieser kulturell wichtigen Materie sollen für Museen und Aussteller in Liechtenstein dieselben Rahmenbedingungen zur Teilnahme am internationalen Leihverkehr geschaffen werden, wie sie insbesondere im deutschsprachigen im Ausland bereits bestehen.
Kontakt:
Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li