pafl: Ein Landwirtschaftsgesetz als flexibles Rahmengesetz geht in die Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. September (pafl) - Mit einem Landwirtschaftsgesetz will die Regierung die zukünftigen agrarpolitischen Ziele und Leitplanken vorgeben. Sie begegnet damit den Herausforderungen, welche durch die internationalen Globalisierungsbestrebungen entstanden sind. Diese Globalisierungsbestrebungen haben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die liechtensteinische Landwirtschaft in den letzten 15 Jahren drastisch verändert. Deshalb sollen nun in einem Landwirtschaftsgesetz die zahlreichen bestehenden Agrargesetze zu verschiedenen Spezialbereichen in einem Rahmengesetz zusammengefasst werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. September 2007 einen entsprechenden Vernehmlassungsbericht genehmigt. Zugleich wird damit die Grundlage für die Umsetzung der Massnahmen aus dem Landwirtschaftlichen Leitbild 2004 geschaffen. Künftig soll der Landtag einmal pro Legislaturperiode eine agrarpolitische Debatte führen, die weitere Gesamtausrichtung beschliessen und die finanziellen Rahmenbedingungen festlegen. Damit wird der Einfluss des Landtags in agrarpolitischen Fragen erheblich ausgebaut.
Stärkung der einheimischen Landwirtschaft
Die zukünftige Agrarpolitik wird sich weiter aus der aktiven Marktinterventionspolitik zurückziehen. Die Rolle des Staates fokussiert sich zunehmend auf die Bereitstellung von Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Stärkung der einheimischen Landwirtschaft. Dabei soll eine dynamische Entwicklung von unternehmerischen Betrieben zugelassen werden. Diese Entwicklung kann jedoch nur konsequent ablaufen, wenn natürliche Anpassungsprozesse nicht durch staatliche Massnahmen aufgehalten werden. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen sollen dabei so weiterentwickelt werden, dass in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Stufen die vorhandenen Potenziale zur Kostensenkung sowie zur Verbesserung der Marktleistung und der Ökologie genutzt werden. Die Anpassungen sollen allerdings nur so schnell vorangehen, dass die Entwicklung sozialverträglich bleibt.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben wird ein landwirtschaftliches Rahmengesetz geschaffen. Mit dem Landwirtschaftsgesetz werden vom Gesetzgeber die agrarpolitischen Ziele und Leitplanken vorgegeben sowie die Grundlage für die Massnahmen aus dem Landwirtschaftlichen Leitbild 2004 geschaffen. Es ist ein Hauptanliegen des Landwirtschaftlichen Leitbildes, günstige Rahmenbedingungen für eine professionelle, unternehmerische Landwirtschaft zu schaffen. Mit dem Landwirtschaftsgesetz wird die gewünschte Flexibilisierung der heute sehr starren Agrargesetzgebung herbeigeführt. Die Umsetzungsdetails, technische Regeln, Administration und Vollzug können auf Verordnungsstufe geregelt werden. Somit können Anpassungen, welche nicht einen grundsätzlichen Richtungswechsel bedeuten, einfacher vorgenommen und entsprechende Massnahmen laufend dem aktuellen Umfeld und dem Entwicklungsstand angepasst werden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 21. Dezember 2007.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Amtsleiter
Tel.: +423/236 66 00