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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ein Landwirtschaftsgesetz als flexibles Rahmengesetz geht in die Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. September (pafl) - Mit einem
Landwirtschaftsgesetz will die Regierung die zukünftigen 
agrarpolitischen Ziele und Leitplanken vorgeben. Sie begegnet damit 
den Herausforderungen, welche durch die internationalen 
Globalisierungsbestrebungen entstanden sind. Diese 
Globalisierungsbestrebungen haben die wirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen für die liechtensteinische Landwirtschaft in den 
letzten 15 Jahren drastisch verändert. Deshalb sollen nun in einem 
Landwirtschaftsgesetz die zahlreichen bestehenden Agrargesetze zu 
verschiedenen Spezialbereichen in einem Rahmengesetz zusammengefasst 
werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. September 2007 
einen entsprechenden Vernehmlassungsbericht genehmigt. Zugleich wird 
damit die Grundlage für die Umsetzung der Massnahmen aus dem 
Landwirtschaftlichen Leitbild 2004 geschaffen. Künftig soll der 
Landtag einmal pro Legislaturperiode eine agrarpolitische Debatte 
führen, die weitere Gesamtausrichtung beschliessen und die 
finanziellen Rahmenbedingungen festlegen. Damit wird der Einfluss des
Landtags in agrarpolitischen Fragen erheblich ausgebaut.
Stärkung der einheimischen Landwirtschaft
Die zukünftige Agrarpolitik wird sich weiter aus der aktiven 
Marktinterventionspolitik zurückziehen. Die Rolle des Staates 
fokussiert sich zunehmend auf die Bereitstellung von 
Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Stärkung der einheimischen 
Landwirtschaft. Dabei soll eine dynamische Entwicklung von 
unternehmerischen Betrieben zugelassen werden. Diese Entwicklung kann
jedoch nur konsequent ablaufen, wenn natürliche Anpassungsprozesse 
nicht durch staatliche Massnahmen aufgehalten werden. Die 
agrarpolitischen Rahmenbedingungen sollen dabei so weiterentwickelt 
werden, dass in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten 
Stufen die vorhandenen Potenziale zur Kostensenkung sowie zur 
Verbesserung der Marktleistung und der Ökologie genutzt werden. Die 
Anpassungen sollen allerdings nur so schnell vorangehen, dass die 
Entwicklung sozialverträglich bleibt.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben wird ein landwirtschaftliches 
Rahmengesetz geschaffen. Mit dem Landwirtschaftsgesetz werden vom 
Gesetzgeber die agrarpolitischen Ziele und Leitplanken vorgegeben 
sowie die Grundlage für die Massnahmen aus dem Landwirtschaftlichen 
Leitbild 2004 geschaffen. Es ist ein Hauptanliegen des 
Landwirtschaftlichen Leitbildes, günstige Rahmenbedingungen für eine 
professionelle, unternehmerische Landwirtschaft zu schaffen. Mit dem 
Landwirtschaftsgesetz wird die gewünschte Flexibilisierung der heute 
sehr starren Agrargesetzgebung herbeigeführt. Die Umsetzungsdetails, 
technische Regeln, Administration und Vollzug können auf 
Verordnungsstufe geregelt werden. Somit können Anpassungen, welche 
nicht einen grundsätzlichen Richtungswechsel bedeuten, einfacher 
vorgenommen und entsprechende Massnahmen laufend dem aktuellen Umfeld
und dem Entwicklungsstand angepasst werden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 21. Dezember 2007.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Amtsleiter
Tel.: +423/236 66 00

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