pafl: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 26. September (pafl) - Die Regierung hat am 25. September einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet. Die im Vernehmlassungsbericht enthaltenen Vorlagen haben im Wesentlichen drei Zielsetzungen. Zum Ersten soll die Corporate Governance der Unternehmen optimiert werden. Hierzu soll insbesondere die Erstellung eines Corporate Governance Berichtes vorgesehen werden. Im Weiteren soll die Transparenz der Rechnungslegung durch zusätzliche Pflichtangaben im Anhang vergrößert werden sowie drittens die Schwellenwerte für kleine und mittelgrosse Unternehmen erhöht werden.
Mit dem Vernehmlassungsbericht werden die Richtlinie über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, die Richtlinie über den konsolidierten Abschluss, die Richtlinie über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und die Richtlinie über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen sowie die Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.
Die Umsetzung vorstehend genannter EU-Richtlinien wurde ausserdem zum Anlass genommen, eine nach Ansicht der EFTA-Überwachungsbehörde nicht präzise genug umgesetzte Bestimmung klarer zu fassen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. November 2007.
Kontakt:
Ressort Justiz
Andrea Kaufmann
Tel.: +423/236 74 85