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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über Unfallversicherung abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Oktober (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung über die Unfallversicherung abgeändert und neu erlassen. 
Mit der neuen Verordnung wird der Höchstbetrag des versicherten 
Verdienstes von bisher 106'800 Franken auf 126'000 Franken erhöht.
Die Erhöhung des versicherten Verdienstes von 106'800 Franken auf 
126'000 Franken wurde vom schweizerischen Bundesrat per 1. Januar 
2008 beschlossen. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen wurde die 
Erhöhung in der Schweiz notwendig, da der Anteil der Versicherten, 
die durch den geltenden Höchstbetrag noch voll versichert sind, 
bereits im Jahr 2004 unter die vorgesehene Marke von 92 Prozent 
gefallen ist und seither weiter gesunken ist. Sie wird sich per 1. 
Januar 2008 auf ca. 89,2 Prozent belaufen.
Die schweizerischen Versicherer, die in Liechtenstein die 
obligatorische Unfallversicherung durchführen, haben die Anpassung 
der Verordnung beantragt. Eine Anpassung in Liechtenstein sorgt für 
eine einheitliche Handhabung und vermeidet bei den schweizerischen 
Versicherern in Liechtenstein Mehraufwand bei der Bearbeitung des 
kleinen liechtensteinischen Versichertenbestandes.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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