pafl: Stellungnahme der Regierung zum Mobilitätsmanagement
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Oktober (pafl) - Die Regierung möchte auf den 1. Januar 2008 ein betriebliches Mobilitätsmanagement für die Landesverwaltung einführen. Hierzu muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Der Landtag hat das Gesetz über das Mobilitätsmanagement des Landes im Mai 2007 in erster Lesung behandelt und die Vorlage allgemein begrüsst.
Die Regierung hat jetzt dem Landtag eine Stellungnahme zur Schaffung eines Gesetzes über das Mobilitätsmanagement des Landes unterbreitet. Mit der Stellungnahme werden die Fragen beantwortet, die die Landtagsabgeordneten anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes aufgeworfen hatten. Die Fragen betrafen vor allem den Geltungsbereich des Gesetzes, die Befreiung von Parkplatzgebühren, die Regelung der Höhe der Parkplatzgebühren auf Verordnungsebene und die Zuteilung der Gebührenerträge.
Für alle Amtsstellen umfassendes Mobilitätsmanagement
Eine Befreiung von Parkplatzgebühren soll in denjenigen Fällen gewährt werden, in denen sich der Arbeitsort in erheblicher Distanz zur nächsten Haltestelle einer Hauptlinie der LBA befindet. Entgegen dem Vorschlag im Bericht und Antrag möchte die Regierung die Entfernung zwischen Arbeitsort und Haltestelle der LBA von 450 Meter (das entspricht 5 Gehminuten) auf 600 Meter (7 Gehminuten) erhöhen. Durch die Erhöhung sollen Grenzfälle vermieden und ein möglichst für alle Amtsstellen umfassendes Mobilitätsmanagement eingeführt werden.
Nach Ansicht der Regierung ist es zweckmässig, auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsebene die Parkplatzgebühren einzugrenzen. Mit den im Gesetz genannten Beträgen sind Parkplatzgebühren von jährlich zwischen 330 Franken und 1'100 Franken möglich.
Finanzielle Leistungen zu Gunsten der Abgabenzahlenden
Gemäss Gesetzesvorlage sollen mindestens zwei Drittel der Parkplatzgebühren für finanzielle Leistungen zu Gunsten der Abgabenzahlenden verwendet werden. Als klassische Lenkungsabgabe müssten theoretisch sämtliche eingenommenen Gebühren in Form von finanziellen Leistungen zurückgegeben werden. Davon möchte die Regierung jedoch absehen und im Sinne des Zweckartikels zusätzliche Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs finanzieren. Diese dienen primär der Bewusstseinsförderung, der Information sowie der Bereitstellung alternativer Mobilitätsmittel.
Die Regierung hat in diesem Zusammenhang bereits die Anschaffung von umweltfreundlichen Dienstfahrzeugen sowie Dienstfahrrädern für die Mitarbeitenden der Landesverwaltung beschlossen.
Kontakt:
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
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