pafl: UNO-Ausschuss würdigt Umsetzung der Frauenkonvention in Liechtenstein
Vaduz (ots)
Vaduz, 16. Oktober (pafl) - Am 26. Juli 2007 behandelte der UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau den zweiten und dritten Länderbericht Liechtensteins. Während der Ausschuss die rechtliche Gleichstellung weitgehend verwirklicht sieht, stellt er vor allem noch Handlungsbedarf bei der faktischen Gleichstellung fest.
Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (Frauenkonvention) definiert in 30 Artikeln die weltweit gültigen Massstäbe für eine Gesellschaft der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Aufgaben von Staat und Gesellschaft zur Durchsetzung der Frauenrechte. Liechtenstein hat die Frauenkonvention am 22. Dezember 1995 ratifiziert und sich damit verpflichtet, in regelmässigen Abständen über die Umsetzung des Übereinkommens Bericht zu erstatten. Die Berichte werden von einem Ausschuss geprüft und anschliessend in einer öffentlichen Sitzung, zu der auch Vertreter und Vertreterinnen des Vertragsstaates eingeladen werden, behandelt. Eine vierköpfige Delegation stellte sich in New York den Fragen der Experten und Expertinnen und gab Auskunft über die Situation von Frauen in Liechtenstein.
Würdigung und weitere Handlungsfelder
In seinen abschliessenden Bemerkungen zeigt sich der Ausschuss erfreut über positive Entwicklungen wie zum Beispiel die 2006 vorgenommenen Änderungen des Gleichstellungsgesetzes, die Revision der Strafprozessordnung zur Stärkung des Opferschutzes, die Einführung einer Bestimmung im Strafgesetzbuch gegen Stalking sowie die Verabschiedung des Opferhilfegesetzes. Der Ausschuss lobt auch ausdrücklich die Stabsstelle für Chancengleichheit für die Umsetzung von Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogrammen zu verschiedenen Aspekten der Gleichstellung. Ebenfalls anerkennt der Ausschuss dadurch, dass keine Empfehlung zu den Themen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ausgesprochen wurde, implizit die von Liechtenstein getroffenen Massnahmen in diesem Bereich und deren Wirksamkeit.
Besorgnis äussert der Ausschuss hingegen über die anhaltende Untervertretung von Frauen in Leitungs- und Führungspositionen sowohl in politischen Gremien als auch im Erwerbsleben. Weitere Empfehlungen betreffen unter anderem das Fortdauern von traditionellen Stereotypen in Bezug auf die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in der Familie und in der Gesellschaft, die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die Beschränkung des Gleichstellungsgesetzes auf das Arbeitsleben sowie die mangelnde Sichtbarkeit und Bekanntheit des Übereinkommens in Liechtenstein.
Die Empfehlungen des Ausschusses wurden auf Deutsch übersetzt und sind wie alle Dokumente im Zusammenhang mit liechtensteinischen Menschenrechts-Berichterstattungen auf der Internetseite www.liechtenstein.li (Aussenpolitik - Menschenrechte - Frauenrechte) sowie auf www.scg.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Stabsstelle für Chancengleichheit
Bernadette Kubik-Risch
Tel.: +423/236 60 60
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61