pafl: Finanzplanung 2008 bis 2012
Vaduz (ots)
Vaduz, 31. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Finanzplanung 2008 bis 2012 zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012 zeigt im Vergleich zu den Vorjahren ein erfreuliches Bild. Nachdem in der Finanzplanung des vergangenen Jahres für die Planperiode ohne Korrekturen noch ein kumulierter Finanzierungsfehlbetrag von 139 Mio. Franken prognostiziert wurde, geht die Finanzplanung für die kommenden Jahre von einem kumulierten Finanzierungsüberschuss von 8 Mio. Franken aus.
Dieses Ergebnis ergibt sich vor allem aufgrund der sehr positiven Konjunkturentwicklung, welche die Ausgangslage für die Finanzplanung im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Daneben haben jedoch auch diverse Massnahmen, beispielsweise die Reform des Gesetzes über die Invalidenversicherung oder die Reform der Finanzzuweisungen vom Land an die Gemeinden, ihren Teil dazu beigetragen und die Landesrechnung deutlich entlastet. Nach dem positiven Budget 2008 werden unter den definierten Prämissen für die Jahre 2009 und 2010 zwar noch Finanzierungsfehlbeträge erwartet, welche durch die Finanzierungsüberschüsse in den anderen Planjahren jedoch kompensiert werden können.
Trotz der deutlichen Verbesserung zeigt die Regierung erneut Massnahmen auf, mit welchen der Cash Flow der Laufenden Rechung auf ein Niveau angehoben werden soll, mit welchem die Finanzierung der Nettoinvestition nachhaltig möglich ist. Nebst den für die Laufende Rechnung entlastenden Massnahmen zeigt die Regierung eine mögliche Belastung durch die Einführung eines Familiengeldes in der Finanzplanperiode auf. Unter Einbezug der vorgeschlagenen Massnahmen verbessert sich das Ergebnis mit einem kumulierten Finanzierungsüberschuss von 72 Mio. Franken nochmals deutlich, was in erster Linie auf die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, wie er in der Schweiz vorgesehen ist, zurückzuführen ist.
Unerwünschte Entwicklungen erkennen
Die Betrachtung der finanziellen Entwicklung über einen zukünftigen Zeitraum von fünf Jahren - aufbauend auf dem jeweiligen Budgetentwurf für das kommende Jahr - erlauben es der Regierung und dem Landtag als Inhaber der Finanzhoheit, unerwünschte Entwicklungen des Finanzhaushaltes zu erkennen und die notwendigen Gegensteuerungsmassnahmen in die Wege zu leiten. Diese können sich zum Beispiel in einer Anpassung des Investitionsprogrammes, in einer stärkeren Konzentration auf Kernaufgaben oder in der Verminderung der staatlichen Leistungspalette ausdrücken. Werden aber bestehende staatliche Leistungen und geplante Investitionsvorhaben als notwendig erachtet und bejaht, so müssen konsequenterweise auch die notwendigen Mittel zu deren Finanzierung bereitgestellt werden. Reichen sodann die jährlich wiederkehrenden Erträge dazu nicht aus, verbleiben noch die Möglichkeiten des Eigenkapitalabbaus oder der Fremdfinanzierung (oder eine Kombination daraus), sofern keine Steuererhöhungen ins Auge gefasst werden.
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Thomas Lorenz
Stabsstellenleiter
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