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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Finanzplanung 2008 bis 2012

Vaduz (ots)

Vaduz, 31. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Finanzplanung 2008 bis 2012 zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Die Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012
zeigt im Vergleich zu den Vorjahren ein erfreuliches Bild. Nachdem in
der Finanzplanung des vergangenen Jahres für die Planperiode ohne 
Korrekturen noch ein kumulierter Finanzierungsfehlbetrag von 139 Mio.
Franken prognostiziert wurde, geht die Finanzplanung für die 
kommenden Jahre von einem kumulierten Finanzierungsüberschuss von 8 
Mio. Franken aus.
Dieses Ergebnis ergibt sich vor allem aufgrund der sehr positiven 
Konjunkturentwicklung, welche die Ausgangslage für die Finanzplanung 
im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Daneben haben jedoch 
auch diverse Massnahmen, beispielsweise die Reform des Gesetzes über 
die Invalidenversicherung oder die Reform der Finanzzuweisungen vom 
Land an die Gemeinden, ihren Teil dazu beigetragen und die 
Landesrechnung deutlich entlastet. Nach dem positiven Budget 2008 
werden unter den definierten Prämissen für die Jahre 2009 und 2010 
zwar noch Finanzierungsfehlbeträge erwartet, welche durch die 
Finanzierungsüberschüsse in den anderen Planjahren jedoch kompensiert
werden können.
Trotz der deutlichen Verbesserung zeigt die Regierung erneut 
Massnahmen auf, mit welchen der Cash Flow der Laufenden Rechung auf 
ein Niveau angehoben werden soll, mit welchem die Finanzierung der 
Nettoinvestition nachhaltig möglich ist. Nebst den für die Laufende 
Rechnung entlastenden Massnahmen zeigt die Regierung eine mögliche 
Belastung durch die Einführung eines Familiengeldes in der 
Finanzplanperiode auf. Unter Einbezug der vorgeschlagenen Massnahmen 
verbessert sich das Ergebnis mit einem kumulierten 
Finanzierungsüberschuss von 72 Mio. Franken nochmals deutlich, was in
erster Linie auf die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, wie er in der
Schweiz vorgesehen ist, zurückzuführen ist.
Unerwünschte Entwicklungen erkennen
Die Betrachtung der finanziellen Entwicklung über einen 
zukünftigen Zeitraum von fünf Jahren - aufbauend auf dem jeweiligen 
Budgetentwurf für das kommende Jahr - erlauben es der Regierung und 
dem Landtag als Inhaber der Finanzhoheit, unerwünschte Entwicklungen 
des Finanzhaushaltes zu erkennen und die notwendigen 
Gegensteuerungsmassnahmen in die Wege zu leiten. Diese können sich 
zum Beispiel in einer Anpassung des Investitionsprogrammes, in einer 
stärkeren Konzentration auf Kernaufgaben oder in der Verminderung der
staatlichen Leistungspalette ausdrücken. Werden aber bestehende 
staatliche Leistungen und geplante Investitionsvorhaben als notwendig
erachtet und bejaht, so müssen konsequenterweise auch die notwendigen
Mittel zu deren Finanzierung bereitgestellt werden. Reichen sodann 
die jährlich wiederkehrenden Erträge dazu nicht aus, verbleiben noch 
die Möglichkeiten des Eigenkapitalabbaus oder der Fremdfinanzierung 
(oder eine Kombination daraus), sofern keine Steuererhöhungen ins 
Auge gefasst werden.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz
Stabsstellenleiter
Tel.: +423/236 61 14
thomas.lorenz@sf.llv.li

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