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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Grundverkehrsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 31. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes zuhanden 
des Landtags verabschiedet. Aufgrund einer Kritik der 
EWR-Überwachungsbehörde (ESA) an dem bestehenden Grundverkehrsgesetz 
und zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens schlägt die 
Regierung vor, beim Erwerb von Eigentum an Grundstücken im Wege der 
Zwangsversteigerung künftig auf das Erfordernis des inländischen 
Wohnsitzes zu verzichten. Das geltende Grundverkehrsgesetz nimmt den 
Erwerb von Eigentum an Grundstücken im Wege der Zwangsversteigerung 
von der Genehmigungspflicht aus, wenn der Zuschlag an eine 
volljährige Person mit Wohnsitz oder eine juristische Person mit Sitz
im Inland erfolgt. Die Streichung des inländischen 
Wohnsitzerfordernisses bewirkt eine Öffnung des Bieterkreises 
zugunsten von EWR-Bürgern und im EWR ansässigen juristischen 
Personen.
Ausserdem soll ein gesetzgeberischer Wertungswiderspruch in den 
Begriffsbestimmungen des Grundverkehrsgesetzes beseitigt werden.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423/236 60 92
erik.purgstaller@mr.llv.li

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