pafl: Abänderung des Grundverkehrsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 31. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Grundverkehrsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Aufgrund einer Kritik der EWR-Überwachungsbehörde (ESA) an dem bestehenden Grundverkehrsgesetz und zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens schlägt die Regierung vor, beim Erwerb von Eigentum an Grundstücken im Wege der Zwangsversteigerung künftig auf das Erfordernis des inländischen Wohnsitzes zu verzichten. Das geltende Grundverkehrsgesetz nimmt den Erwerb von Eigentum an Grundstücken im Wege der Zwangsversteigerung von der Genehmigungspflicht aus, wenn der Zuschlag an eine volljährige Person mit Wohnsitz oder eine juristische Person mit Sitz im Inland erfolgt. Die Streichung des inländischen Wohnsitzerfordernisses bewirkt eine Öffnung des Bieterkreises zugunsten von EWR-Bürgern und im EWR ansässigen juristischen Personen.
Ausserdem soll ein gesetzgeberischer Wertungswiderspruch in den Begriffsbestimmungen des Grundverkehrsgesetzes beseitigt werden.
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