pafl: Stärkung der Menschenrechte im Kampf gegen Terrorismus
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. November (pafl) - Die Wahrung der Menschenrechte durch den UNO-Sicherheitsrat bei Massnahmen gegen den Terrorismus stand im Mittelpunkt eines Workshops, den die Ständige Vertretung Liechtensteins am 8. November 2007 im UNO-Hautquartier in New York veranstaltete. Über 90 Vertreter aus ca. 60 Ländern sowie Experten aus dem UNO-Sekretariat, von Universitäten und NGOs diskutierten dabei Vorschläge zur Verbesserung der Beschwerdemöglichkeit von Personen, die vom Sicherheitsrat mit Sanktionen belegt werden, etwa aufgrund des Vorwurfs der Verbindung zu Al-Qaida oder den Taliban. Da die Entscheidungen des Sicherheitsrates über solche "Listings", die u.a. das weltweite Einfrieren von Vermögenswerten zur Folge haben, derzeit nur von den Mitgliedstaaten des Sicherheitsrates selbst überprüft werden können, ist für die betroffenen Personen vor allem das Recht auf Zugang zu einem unabhängigen Gericht in Frage gestellt.
Im Zentrum des Expertentreffens stand ein Diskussionspapier, das minimale Verfahrensgarantien für Betroffene vorsieht. Die Initianten - Dänemark, Liechtenstein, Schweden und die Schweiz - schlagen die Einrichtung eines unabhängigen Überprüfungsausschusses zur Bearbeitung von Anträgen auf Streichung von Sanktionenlisten vor. Dieses "Review Panel" soll nicht bindende Empfehlungen an den entsprechenden Sanktionenausschuss des Sicherheitsrates aussprechen können.
Der Sicherheitsrat hat die Problematik mit der Einsetzung einer Koordinationsstelle (Focal Point) Anfang 2007 erkannt und somit erste formelle Verbesserungen eingeleitet, indem vor allem der Zugang zum zuständigen Sanktionenausschuss erleichtert wurde. Am Mangel eines unabhängigen Überprüfungsgremiums hat sich dadurch jedoch nichts geändert. Dies kann für Personen, die irrtümlich oder ungerechtfertigt auf eine entsprechende Liste gesetzt worden sind, fatale Auswirkungen haben. Eine Verbesserung der Verfahrensrechte würde sich auch positiv auf die Effizienz der Sanktionenlisten auswirken, da dies das Vertrauen der Staaten in die Treffsicherheit der Massnahmen erhöhen würde.
Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren stark für die Gewährleistung notwendiger Verfahrensgarantien unter Berücksichtigung der Menschenrechte eingesetzt. So fand im November 2006 in Triesenberg ein Workshop zu Menschenrechten und internationaler Kooperation zur Terrorismusbekämpfung statt. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung entstand die oben erwähnte Initiative zur Verbesserung der Verfahrensrechte von gelisteten Personen. Die Durchführung des Workshops in New York ist die Weiterführung der bisherigen Bemühungen Liechtensteins sowie ein aktiver Beitrag zur Terrorismusbekämpfung unter Wahrung der Menschenrechte.
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