pafl: Vermögensanlage der AHV/IV/FAK-Anstalten
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. November 2007 die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung betreffend die Anlage des Vermögens genehmigt. Die Abänderung der Verordnung hat zum Ziel, den AHV/IV/FAK-Anstalten eine sinnvolle Anlagestrategie für das Jahr 2008 zu ermöglichen. Dabei soll die Diversifikation des Portfolios so verbessert werden, dass die Abhängigkeit der Anlageergebnisse des AHV/IV/FAK-Fonds von den einzelnen Marktentwicklungen reduziert werden kann. Mit der Abänderung der Verordnung wird die heute bestehende Begrenzung für die Anlage in Edelmetalle, realwirtschaftliche Anrechte sowie alternative Anlagen wie Hedge Funds und Private Equity von 5 Prozent auf 15 Prozent angehoben.
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