pafl: Mobilitätsbeitrag von AHV befreit
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. November (pafl) - Begleitend zur Einführung des betrieblichen Mobilitätsmanagements in der Landesverwaltung hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 20. November 2007 die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung abgeändert. Mit dieser Abänderung werden die im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements vom Arbeitgeber an Mitarbeitende auszubezahlenden Mobilitätsbeiträge bis maximal 200 Franken von der AHV-Beitragspflicht befreit.
Die neue Regelung gilt für alle Arbeitgeber in Liechtenstein. Die Regierung möchte mit diesem Vorgehen zusätzliche Anreize schaffen, das betriebliche Mobilitätsmanagement auch in privaten Betrieben und öffentlich-rechtlichen Körperschaften einzuführen.
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