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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ausgleich der Kalten Progression

Vaduz (ots)

Vaduz, 13. November (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zum Ausgleich der Folgen der Kalten Progression im
Steuergesetz zuhanden des Landtags verabschiedet. Sie stellt in ihrem
Bericht den Antrag, die Folgen der Kalten Progression nicht 
vorzunehmen, da die Wirkung der Progressionserhöhung mit bisher 
getroffenen  Massnahmen mehr als kompensiert wurde.
Gemäss Steuergesetz hat die Regierung dem Landtag Antrag auf 
Ausgleich der Kalten Progression zu stellen, wenn sich der 
Landesindex der Konsumentenpreise seit dem letzten Ausgleich um 8 
Prozent erhöht hat. Seit dem Jahre 1996 ist eine Teuerung von knapp 
über 8 Prozent eingetreten, weshalb die Motionäre einen Ausgleich der
Kalten Progression verlangen. Die Regierung geht in ihrem Bericht und
Antrag auf die Teuerungsentwicklung seit dem letzten Ausgleich der 
Kalten Progression im Jahre 1996 ein, zeigt jedoch gleichzeitig auch 
die Steuererleichterungsmassnahmen seit 1996 im Detail auf.
Ein Hauptaugenmerk wurde dabei der Frage gewidmet, ob seit dem 
letzen Ausgleich der Kalten Progression eine steuerliche 
Mehrbelastung eingetreten ist, denn im Jahre 1998 wurden die 
Sozialabzüge und Freibeträge deutlich erhöht (Kinderabzug, 
Versicherungsprämienabzug, Alleinerziehendenabzug, 
Vermögensfreibetrag) und im Jahre 2000 wurde für das Steuerjahr 1999 
der Steuersatz um 10 Prozent reduziert. Wie zahlreiche Berechnungen 
der Steuerverwaltung aufzeigen, ist in der Folge dieser Massnahmen 
die Steuerbelastung für die liechtensteinischen Steuerpflichtigen im 
Vergleich zum Jahre 1996 nicht angestiegen, sondern teilweise sogar 
beträchtlich gesunken

Kontakt:

Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 15

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