pafl: Menschenrechte entwickeln und verwirklichen
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Zwei Jahre später beschloss sie, den 10. Dezember als Tag der Menschenrechte zu begehen. Der Gedenktag bildet in diesem Jahr den Start für eine einjährige Jubiläumskampagne der Vereinten Nationen.
Vor dem Zweiten Weltkrieg waren die Menschenrechte und deren Schutz mehr oder weniger eine nationale Angelegenheit. Nur vereinzelte Fragen wurden auf internationaler Ebene geregelt. Die Verbrechen des Nationalsozialismus und die Schrecken des Zweiten Weltkrieges bewirkten eine Änderung dieser Sichtweise. Noch vor Kriegsende beschlossen die Alliierten, Voraussetzungen zu schaffen, um weltweit ein Zusammenleben in Frieden und Freiheit zu ermöglichen. Die Charta der 1945 gegründeten Vereinten Nationen fordert die Mitgliedstaaten auf, die Menschenrechte zu achten und zu verwirklichen. Doch erst die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verhalf der Idee der Menschenrechte zum Durchbruch. Die Erklärung ist das erste Dokument mit universellem Charakter, das von einer internationalen Organisation verabschiedet wurde und detailliert die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten auflistet. Obwohl sie rechtlich nicht verbindlich ist, stellt sie auf Grund ihrer politischen und moralischen Bedeutung Ausgangspunkt für zahlreiche verbindliche Menschenrechtsvereinbarungen dar.
Menschenrechtserziehung als wichtige Aufgabe
Am 10. Dezember 2008 feiert die Erklärung ihren sechzigsten Geburtstag. Aus diesem Anlass beginnt am diesjährigen Gedenktag eine einjährige Jubiläumskampagne der Vereinten Nationen, die unter dem Motto "Würde und Gerechtigkeit für alle" den Inhalt des Dokumentes den Menschen näher bringen will. Dabei wird der Menschenrechtserziehung eine besondere Bedeutung beigemessen. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die Entwicklung und Verwirklichung von Menschenrechten. Ihre Aufgabe besteht aus Wissensvermittlung und Bewusstseinsentwicklung, um den Menschen klar zu machen, welche Rechte sie haben und was diese bewirken können. Die Vereinten Nationen, aber auch andere internationale Organisationen und NGO wollen das Jubiläumsjahr nutzen, den Menschen zu helfen, mehr über Menschenrechte zu erfahren und zu lernen.
Priorität in der liechtensteinischen Aussenpolitik
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte gehören zu den Grundpfeilern der Aussenpolitik unseres Landes. Deshalb unterstützt Liechtenstein aktiv die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Menschenrechten mehr Geltung zu verschaffen. Ein wichtiger Beitrag ist die Ratifizierung sämtlicher zentraler europäischer und internationaler Menschenrechtsübereinkommen.
Sind die Übereinkommen ratifiziert, fordern die Kontrollorgane die Vertragsstaaten regelmässig auf, über die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen Bericht zu erstatten. Im Juli 2007 behandelte ein Ausschuss der Vereinten Nationen den zweiten und dritten Länderbericht Liechtensteins über die Umsetzung der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Er sah die rechtliche Gleichstellung weitgehend realisiert, stellte jedoch Handlungsbedarf in der faktischen Gleichstellung fest.
Vielfach ist Liechtenstein auch an der Ausarbeitung von Konventionen und grundlegenden Menschenrechtsstandards beteiligt. Im vergangenen Jahr sind folgende Menschenrechtskonventionen neu hinzugekommen: die Europaratskonvention zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch, die internationale Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und die internationale Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen. Die Regierung prüft derzeit eine mögliche Ratifikation dieser Übereinkommen.
Nähere Informationen über das Engagement Liechtensteins im Menschenrechtsbereich sind unter www.liechtenstein.li (Staat / Aussenpolitik / Menschenrechte) zu finden.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423 236 60 62