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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Menschenrechte entwickeln und verwirklichen

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Am 10. Dezember 1948 hat
die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine 
Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Zwei Jahre später 
beschloss sie, den 10. Dezember als Tag der Menschenrechte zu 
begehen. Der Gedenktag bildet in diesem Jahr den Start für eine 
einjährige Jubiläumskampagne der Vereinten Nationen.
Vor dem Zweiten Weltkrieg waren die Menschenrechte und deren 
Schutz mehr oder weniger eine nationale Angelegenheit. Nur 
vereinzelte Fragen wurden auf internationaler Ebene geregelt. Die 
Verbrechen des Nationalsozialismus und die Schrecken des Zweiten 
Weltkrieges bewirkten eine Änderung dieser Sichtweise. Noch vor 
Kriegsende beschlossen die Alliierten, Voraussetzungen zu schaffen, 
um weltweit ein Zusammenleben in Frieden und Freiheit zu ermöglichen.
Die Charta der 1945 gegründeten Vereinten Nationen fordert die 
Mitgliedstaaten auf, die Menschenrechte zu achten und zu 
verwirklichen. Doch erst die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 
verhalf der Idee der Menschenrechte zum Durchbruch. Die Erklärung ist
das erste Dokument mit universellem Charakter, das von einer 
internationalen Organisation verabschiedet wurde und detailliert die 
Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten auflistet. Obwohl sie
rechtlich nicht verbindlich ist, stellt sie auf Grund ihrer 
politischen und moralischen Bedeutung Ausgangspunkt für zahlreiche 
verbindliche Menschenrechtsvereinbarungen dar.
Menschenrechtserziehung als wichtige Aufgabe
Am 10. Dezember 2008 feiert die Erklärung ihren sechzigsten 
Geburtstag. Aus diesem Anlass beginnt am diesjährigen Gedenktag eine 
einjährige Jubiläumskampagne der Vereinten Nationen, die unter dem 
Motto "Würde und Gerechtigkeit für alle" den Inhalt des Dokumentes 
den Menschen näher bringen will. Dabei wird der 
Menschenrechtserziehung eine besondere Bedeutung beigemessen. Sie ist
ein unverzichtbarer Bestandteil für die Entwicklung und 
Verwirklichung von Menschenrechten. Ihre Aufgabe besteht aus 
Wissensvermittlung und Bewusstseinsentwicklung, um den Menschen klar 
zu machen, welche Rechte sie haben und was diese bewirken können. Die
Vereinten Nationen, aber auch andere internationale Organisationen 
und NGO wollen das Jubiläumsjahr nutzen, den Menschen zu helfen, mehr
über Menschenrechte zu erfahren und zu lernen.
Priorität in der liechtensteinischen Aussenpolitik
Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte gehören zu den 
Grundpfeilern der Aussenpolitik unseres Landes. Deshalb unterstützt 
Liechtenstein aktiv die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, 
den Menschenrechten mehr Geltung zu verschaffen. Ein wichtiger 
Beitrag ist die Ratifizierung sämtlicher zentraler europäischer und 
internationaler Menschenrechtsübereinkommen.
Sind die Übereinkommen ratifiziert, fordern die Kontrollorgane die
Vertragsstaaten regelmässig auf, über die Umsetzung der eingegangenen
Verpflichtungen Bericht zu erstatten. Im Juli 2007 behandelte ein 
Ausschuss der Vereinten Nationen den zweiten und dritten 
Länderbericht Liechtensteins über die Umsetzung der Konvention zur 
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Er sah die 
rechtliche Gleichstellung weitgehend realisiert, stellte jedoch 
Handlungsbedarf in der faktischen Gleichstellung fest.
Vielfach ist Liechtenstein auch an der Ausarbeitung von 
Konventionen und grundlegenden Menschenrechtsstandards beteiligt. Im 
vergangenen Jahr sind folgende Menschenrechtskonventionen neu 
hinzugekommen: die Europaratskonvention zum Schutz der Kinder vor 
sexueller Ausbeutung und Missbrauch, die internationale Konvention 
zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und die 
internationale Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen. 
Die Regierung prüft derzeit eine mögliche Ratifikation dieser 
Übereinkommen.
Nähere Informationen über das Engagement Liechtensteins im 
Menschenrechtsbereich sind unter www.liechtenstein.li (Staat / 
Aussenpolitik / Menschenrechte) zu finden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423 236 60 62

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