pafl: Beitrag Liechtensteins zum Schutze und zur Reintegration von Kindersoldaten
Vaduz (ots)
Vaduz, 12. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2007 beschlossen, das Programm zur Entwaffnung und Reintegration, insbesondere von Kindersoldaten, des UNO-Entwicklungsprogramms (UNDP) mit einem Beitrag in der Höhe von 100'000 Franken zu unterstützen. In der gleichen Sitzung hat die Regierung den ersten Länderbericht Liechtensteins zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten verabschiedet.
Beitrag an Entwaffnungs- und Reintegrationsprojekte von UNDP
Massnahmen zur Entwaffnung, Entmilitarisierung und Reintegration sind notwendige Voraussetzungen, um ein dauerhaftes Ende eines Konflikts herbeizuführen sowie um Demokratisierungsprozesse und Entwicklung in Gang zu bringen. Nur wo eine anhaltende Stabilität gewährleistet ist, sind Entwicklungsprojekte effektiv und hilfreich. Seit 1991 engagiert sich das UNDP für Entwaffnungs- und Reintegrations-Projekte in über 20 Staaten. Dabei leistet das Entwicklungsprogramm nationalen Experten beim Ausarbeiten von entsprechenden Projekten Hilfe, stellt technisches Know-how zur Verfügung, koordiniert und stellt sicher, dass eine Entwicklungsperspektive in die Arbeit der nationalen Experten integriert wird. Die Ansatzpunkte sind sehr vielfältig und reichen von der Hilfe beim Management der Waffeneinsammlung über das Training ehemaliger Militärs für die Minenräumung bis zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, um den Respekt für die Menschenrechte, Geschlechtergleichheit, Versöhnung und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Besonderes Augenmerk wird dabei den Bedürfnissen von Kindersoldaten geschenkt.
Erster Bericht Liechtensteins über die Umsetzung des Fakultativprotokolls zu Kindern in bewaffneten Konflikten
Liechtenstein ist seit dem 4. März 2005 Vertragsstaat des Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Das Fakultativprotokoll verbessert im Vergleich zur Kinderrechtskonvention den Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten in wesentlichen Punkten: Es hebt das Mindestalter für die obligatorische Rekrutierung und die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten auf 18 Jahre an. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Rekrutierung von Freiwilligen durch staatliche Streitkräfte auf mindestens 16 Jahre zu erhöhen und in einer verbindlichen Erklärung darzulegen, welches Mindestalter für diese Rekrutierungsform auf ihrem Territorium gilt. Ferner müssen sie alle durchführbaren Massnahmen treffen, damit bewaffnete Gruppen unter keinen Umständen Personen unter 18 Jahren rekrutieren oder in Feindseligkeiten einsetzen. Schliesslich nimmt es die Vertragsstaaten in die Pflicht, Massnahmen für die Demobilisierung, Rehabilitation und die soziale Wiedereingliederung von Kindern, die als Soldaten an bewaffneten Konflikten beteiligt waren, zu ergreifen.
Da Liechtenstein weder über nationale Streitkräfte verfügt noch bewaffnete Gruppierungen auf seinem Territorium agieren, ist die Ratifikation des Fakultativprotokolls als Engagement des Landes zum Schutz der Kinderrechte und gleichzeitig als ein Akt der Solidarität mit den Zielsetzungen des Fakultativprotokolls zu verstehen. Alle Vertragsstaaten sind verpflichtet, dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmässig über die Umsetzungen der eingegangenen Verpflichtungen Bericht zu erstatten. Der jetzige erste Länderbericht beschreibt vor allen die spezifische Situation Liechtensteins (keine staatlichen Streitkräfte) und erklärt, wie im Falle von als Flüchtlingen nach Liechtenstein gelangten ehemaligen Kindersoldaten vorgegangen würde.
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