pafl: Verordnungen im Bildungsbereich abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2007 drei Verordnungen im Bildungsbereich abgeändert. Es handelt sich um die Schulorganisationsverordnung, die Verordnung über die besonderen schulischen Massnahmen sowie die Lehrerdienstverordnung.
Abänderung der Schulorganisationsverordnung
Im Dezember 2007 hat die Regierung dem Konzept zur Einführung des Unentgeltlichkeitsprinzips an den öffentlichen Kindergärten, Primarschulen und Sekundarschulen der Stufe 1 bis 4 zugestimmt. Dieses sieht vor, dass die Kosten der Lehrmittel und der Schulveranstaltungen vollständig von den Schulträgern übernommen werden und von den Eltern lediglich für ganz- oder mehrtägige Veranstaltungen ein Verpflegungsbeitrag erhoben werden kann. Zur Umsetzung dieses neuen Konzepts hat die Regierung nun die bislang gültige Verordnung über die verbilligte Abgabe von Lehrmitteln und Schulmaterial ausser Kraft gesetzt und die notwendigen Änderungen in die Verordnung über die Organisation der öffentlichen Schulen aufgenommen.
Abänderung der Lehrerdienstverordnung
Im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Stelle für den Rektor/die Rektorin des Liechtensteinischen Gymnasiums hat die Regierung die Entlastung für die Schulleitung des Gymnasiums um 10 Lektionen erhöht. Ausserdem wird mit dieser Abänderung eine kleine Ungereimtheit bei der Regelung der unentgeltlichen Erteilung von Aushilfsstunden beseitigt. Neu sollen Lehrpersonen ab einem Beschäftigungsgrad von 40 Prozent und nicht wie bisher erst ab 41 Prozent in die Verpflichtung, unentgeltliche Aushilfsstunden zu erteilen, mit einbezogen werden. Ebenso ist für die Bemessung des Beschäftigungsgrades der effektive und nicht mehr der vertragliche Beschäftigungsgrad massgeblich.
Bei der dritten Verordnung handelt es sich um die Verordnung über die besonderen schulischen Massnahmen, die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen, die Sonderschulung sowie den Schulpsychologischen Dienst. Bei dieser Verordnung geht es um die Umsetzung des Unentgeltlichkeitsprinzips im Sonderschulbereich. Es wird hier der Verpflegungsbeitrag der Eltern festgelegt. Materiell ändert sich nichts, es wird damit lediglich die Praxis gesetzlich gesichert.
Kontakt:
Schulamt
Helmut Konrad
Tel.: +423/236 67 58