pafl: Tarife im Bereich des Veterinärwesens abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 16. Januar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Januar 2008 die Tarife für die Entschädigung der Tierärzte, des Bieneninspektors und des Hilfspersonals für amtliche Verrichtungen erhöht. Die Grundtaxe je Viehbestand, welcher vom Tierarzt im Zuge von Impfungen und Probenahmen aufgesucht werden muss, wird damit der Teuerung angepasst und von 25 auf 30 Franken erhöht.
Im Januar 2008 startet das auf drei Jahre anberaumte Ausrottungsprogramm der weltweit verbreiteten Rinderkrankheit Bovine Virusdiarrhoe (BVD). Bereits im Zuge der Vorbereitungs- und Initialphase werden Ohrstanzenproben erhoben, deren Entschädigung durch die tierärztlichen Probenehmer bis anhin nicht geregelt ist. Für die hierzu notwendige Rechtsgrundlage muss die Verordnung, in welcher die Einzeltaxen bei der Probenerhebung je Tier geregelt werden, ergänzt werden. In der in der Verordnung neu eingefügten Ziffer 7 sind die Ohrstanzenproben pro Tier mit 4.50 Franken bestimmt. Dieser Ansatz enthält hauptsächlich die Information der Landwirte, die EDV-gestützte Auftragserfassung, die Aushändigung der Verfügung für die Sperre im Zuge der Initialphase sowie die eindeutige Probenzuordnung.
Weiters erhebt der Tierarzt als Fleischkontrolleur seit 20. März 2007 für die Trichinellen-Untersuchung Muskelproben vom Zwerchfell bei den Schlachttieren Schwein und Pferd. Mangels einer gesetzlichen Regelung wurden je Probenerhebung 30 Franken, zuzüglich Porto- und Versandspesen, vergütet. Zur Legalisierung dieses Vorgehens wurde die Trichinellen-Untersuchung ausdrücklich in die Verordnung eingefügt.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20