pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Ägypten
Vaduz (ots)
Vaduz, 31. Januar (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der arabischen Republik Ägypten. Das am 27. Januar 2007 in Davos unterzeichnete Abkommen mit Ägypten erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die EFTA-Staaten seit Beginn der 1990er Jahre mit Drittstaaten aufbauen. Das Ziel der liechtensteinischen Politik im Rahmen der EFTA besteht darin, den eigenen Wirtschaftsakteuren stabile, vorhersehbare, hindernisfreie und gegenüber ihren Hauptkonkurrenten möglichst diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu wichtigen ausländischen Märkten zu gewährleisten.
Das Freihandelsabkommen mit Ägypten unterscheidet sich kaum von den bereits früher mit mittel- und osteuropäischen Staaten respektive mit Mittelmeeranrainerstaaten abgeschlossenen Abkommen. Es umfasst den Handel mit Industrie- und Fischereiprodukten und strebt eine Liberalisierung des Handels mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten an. Ferner enthält es Bestimmungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte und zum Wettbewerb, Grundsätze der technischen und finanziellen Zusammenarbeit sowie Entwicklungsklauseln zu den Dienstleistungen, den Investitionen und zum öffentlichen Beschaffungswesen.
Das Freihandelsabkommen ist asymmetrischer Natur, das heisst: Produkte aus Ägypten können ab Inkrafttreten des Abkommens zollfrei in die EFTA-Staaten eingeführt werden und Ägypten wird die Zölle gestaffelt abbauen.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Ägypten geregelt. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Ägypten findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung.
Um möglichst rasch die Benachteiligung der Exporte auf dem ägyptischen Markt gegenüber Exporten aus der EU zu beseitigen, wenden die Schweiz und Liechtenstein das Freihandelsabkommen sowie die Landwirtschaftsvereinbarung seit dem 1. August 2007 vorläufig an.
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