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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Ägypten

Vaduz (ots)

Vaduz, 31. Januar (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das 
Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der arabischen Republik 
Ägypten. Das am 27. Januar 2007 in Davos unterzeichnete Abkommen mit 
Ägypten erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die 
EFTA-Staaten seit Beginn der 1990er Jahre mit Drittstaaten aufbauen. 
Das Ziel der liechtensteinischen Politik im Rahmen der EFTA besteht 
darin, den eigenen Wirtschaftsakteuren stabile, vorhersehbare, 
hindernisfreie und gegenüber ihren Hauptkonkurrenten möglichst 
diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen zu wichtigen ausländischen 
Märkten zu gewährleisten.
Das Freihandelsabkommen mit Ägypten unterscheidet sich kaum von 
den bereits früher mit mittel- und osteuropäischen Staaten respektive
mit Mittelmeeranrainerstaaten abgeschlossenen Abkommen. Es umfasst 
den Handel mit Industrie- und Fischereiprodukten und strebt eine 
Liberalisierung des Handels mit verarbeiteten 
Landwirtschaftsprodukten an. Ferner enthält es Bestimmungen zum 
Schutz der geistigen Eigentumsrechte und zum Wettbewerb, Grundsätze 
der technischen und finanziellen Zusammenarbeit sowie 
Entwicklungsklauseln zu den Dienstleistungen, den Investitionen und 
zum öffentlichen Beschaffungswesen.
Das Freihandelsabkommen ist asymmetrischer Natur, das heisst: 
Produkte aus Ägypten können ab Inkrafttreten des Abkommens zollfrei 
in die EFTA-Staaten eingeführt werden und Ägypten wird die Zölle 
gestaffelt abbauen.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel mit
unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen 
Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Ägypten 
geregelt. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz
und Ägypten findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein 
Anwendung.
Um möglichst rasch die Benachteiligung der Exporte auf dem 
ägyptischen Markt gegenüber Exporten aus der EU zu beseitigen, wenden
die Schweiz und Liechtenstein das Freihandelsabkommen sowie die 
Landwirtschaftsvereinbarung seit dem 1. August 2007 vorläufig an.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423 236 60 57

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