pafl: Freie Spitalwahl auch im Liechtensteinischen Landesspital
Vaduz (ots)
Grenzüberschreitendes Pilotprojekt zwischen Liechtenstein und St Gallen genehmigt
St. Gallerinnen und St. Galler können für stationäre Behandlungen neu das Liechtensteinische Landesspital aufsuchen, auch wenn sie nur allgemein versichert sind, ohne Zusatzkosten übernehmen oder eine Zusatzversicherung abschliessen zu müssen. Ein zwischen santésuisse, dem Gesundheitsdepartement und dem Liechtensteinischen Landesspital abgeschlossener Vertrag eröffnet diese Ausweitung der freien Spitalwahl jenen Versicherten, deren Krankenversicherer dem Vertrag beitreten. Der Bund hat das Vorhaben als Pilotprojekt für die Jahre 2008 und 2009 genehmigt. Damit ist auch die Basis für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland und dem Liechtensteinischen Landesspital gelegt.
Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben seit über dreissig Jahren die Möglichkeit, sich ohne Zusatzbelastung nicht nur im Liechtensteinischen Landesspital, sondern auch in st. gallischen Spitälern behandeln zu lassen. Für St. Gallerinnen und St. Galler beschränkte sich die freie Spitalwahl hingegen stets auf die st. gallischen Spitäler mit allgemeiner Abteilung, weil die Versicherer gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Wahlbehandlungen im Ausland nicht finanzieren durften. Der Bundesrat hat im Jahr 2006 die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) mit einem Artikel 36a ergänzt, der in Grenzgebieten Pilotprojekte zur Einführung der freien Spitalwahl ermöglicht. Regierungsrat Martin Meyer: "Die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons St. Gallen sind übereingekommen, ein Pilotprojekt zu starten und damit St. Gallerinnen und St. Gallern den freien Zugang zum Liechtensteinischen Landesspital zu öffnen."
Gleiche Tarife im Liechtensteinischen Landesspital wie in den st. gallischen Regionalspitälern
Das Liechtensteinische Landesspital (LLS) ist als Belegspital organisiert und bietet Leistungen in den Hauptbereichen Innere Medizin, Chirurgie/Orthopädie und Geburtshilfe/Gynäkologie sowie in weiteren Fachbereichen an. Stiftungsratspräsident Thomas Büchel vom Liechtensteinischen Landesspital: "Das Spital wendet die gleichen Tarife an wie die benachbarte Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland. Der zwischen santésuisse, dem Gesundheitsdepartement und der Stiftung LLS abgeschlossene Vertrag gibt St. Gallerinnen und St. Gallern die Möglichkeit, für stationäre Behandlungen anstelle eines st. gallischen Spitals das LLS aufzusuchen, wenn der eigene Krankenversicherer dem Vertrag beigetreten ist."
In diesem Fall übernimmt der Krankenversicherer den gleichen Kostenanteil wie in den st. gallischen Regionalspitälern. Das Gesundheitsdepartement leistet den selben Betriebs- und Investitionskostenbeitrag, den das Fürstentum Liechtenstein für Behandlungen seiner Patientinnen und Patienten in st. gallischen Regionalspitälern übernimmt.
Starke internationale Spitalregion Rheintal im Visier
Regierungsrat Martin Meyer sieht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich sehr positiv: "Zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen besteht eine enge wirtschaftliche Verflechtung. Mit der über die Landesgrenze geschaffenen gegenseitigen Freizügigkeit bietet sich nun auch im Spitalbereich die Chance für eine vertiefte Zusammenarbeit. Kooperationen zwischen der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland und dem LLS müssen nicht mehr auf administrative und Supportbereiche beschränkt, sondern können auf das medizinische Angebot ausgeweitet werden. Wie die Entwicklung in den st. gallischen Spitalregionen gezeigt hat, lassen sich durch die Bildung von Schwerpunkten Synergien nutzen und Einsparungen erzielen. Ziel ist eine starke Spitalregion Rheintal mit einem attraktiven Angebot für das gesamte Einzugsgebiet."
Grünes Licht vom Bund erhalten
Pilotprojekte nach Art. 36a KVV bedürfen einer Bewilligung des Eidgenössischen Departements des Innern. Sie dürfen für die Versicherer zu keiner Mehrbelastung führen und müssen wissenschaftlich begleitet werden. Mit dem Vertrag zwischen santésuisse, dem Gesundheitsdepartement und dem LLS werden diese Bedingungen erfüllt. Der Bund hat das Pilotprojekt für die Jahre 2008 und 2009 genehmigt. Den freien Zugang zum LLS werden jene Versicherten erhalten, deren Krankenversicherer dem Vertrag beitreten. Santésuisse hat das Beitrittsverfahren eingeleitet.
Kontakt:
Markus Amann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 63 06