pafl: Schaffung eines Informationsweiterverwendungsgesetzes vorgeschlagen
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. Februar (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz). Damit wird die EG-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in innerstaatliches Recht umgesetzt.
Die EG-Richtlinie bezweckt vor allem, Diskriminierungen zu verhindern, die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors zu fördern und die Höhe der Gebühren für die Bereitstellung der Informationen zu begrenzen. Zu diesem Zweck enthält sie Regeln für die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen. "Weiterverwendung" wird von der Richtlinie definiert als Nutzung von Dokumenten, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, durch natürliche oder juristische Personen für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke, welche sich vom ursprünglichen Zweck der Dokumente unterscheiden. Die Richtlinie gebietet den Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass in den Fällen, in welchen die Weiterverwendung erlaubt wurde, niemand diskriminiert wird. Die nationalen Regeln über den Zugang zu Informationen, über den Datenschutz und über das Urheberrecht werden von der Richtlinie nicht berührt. Im Weiteren enthält die Richtlinie Bestimmungen über die Gebühren und über praktische Vorkehrungen zur Erleichterung der Suche nach Dokumenten öffentlicher Stellen.
Ziel der Richtlinie, die mit diesem Gesetz EWR-konform umgesetzt werden soll, ist es, die nationalen Bestimmungen und Verfahren der EWR-Mitgliedsländer für die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen auf ein Mindestniveau anzugleichen. Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Bedingungen für die Nutzung solcher Informationen gerecht, angemessen und nicht diskriminierend sind.
Kontakt:
Norbert Hemmerle
Regierungssekretär
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