pafl: Stellungnahme zur Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. Februar (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag eine Stellungnahme zu Fragen, die während der ersten Lesung der Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes aufgeworfen wurden. Die Fragen betrafen die Anlehre, die Betreuung von Jugendlichen, die Qualifikationsverfahren und die Bildung der Berufsbildner.
Die Anlehre soll in Liechtenstein weiterhin angeboten werden. In denjenigen Anlehrberufen, in welchen Schweizer Kantone ein schulisches Angebot zur Verfügung stellen, werden auch die Lernenden einer Anlehre aus Liechtenstein beschult. In denjenigen Anlehrberufen, in welchen kein Schulangebot seitens der Berufsfachschulen in der Schweiz angeboten wird, wird das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) individuell geeignete Lösungen schaffen.
Für Lernende mit besonderen individuellen Bedürfnissen ist der Einsatz der fach-kundigen individuellen Begleitung in der Berufsfachschule und/oder beim Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis geplant. Ziel ist es, vorhandene Begabungspotenziale zu fördern und Lerndefizite zu verringern. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Kantonen soll eine für Liechtenstein geeignete Lösung ausgearbeitet werden.
Für die neuen Qualifikationsverfahren hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) einen nationalen Leitfaden zur Validierung von Bildungsleistungen entwickelt. Über den Weg der Validierung von Bildungsleistungen können dieselben Titel erworben werden wie über die herkömmlichen Ausbildungen. Die Qualität und Vergleichbarkeit der verschiedenen Validierungsverfahren sind deshalb zentral.
Die Anforderungen an die Berufsbildner haben sich in den vergangenen 30 Jahren stark verändert. Die Kursdauer von 40 Lektionen, welche sich in der Schweiz seit vielen Jahren bewährt hat, umfasst methodisch-didaktische und führungsspezifische Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen. Die Regierung ist ausserdem der Ansicht, dass Berufsbildungsverantwortliche sich ständig weiterbilden und ihre Kompetenzen erweitern sollten. Das ABB wird für ein geeignetes Aus- und Weiterbildungsangebot sorgen.
Kontakt:
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Tel.: + 423 236 72 12