pafl: Liechtensteins Umsetzungsquote weiterhin im Mittelfeld
Vaduz (ots)
Vaduz, 14.Februar (pafl) - Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat heute ihren Umsetzungsbericht 2007 (Internal Market Scoreboard EEA/EFTA States No. 21) veröffentlicht, welcher zweimal jährlich über den Stand der Umsetzung von EU-Richtlinien in den drei EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) informiert.
Liechtenstein konnte am Stichtag (31. Oktober 2007) 98,4 Prozent aller EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen und hat somit die ihm aus dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) erwachsenen Verpflichtungen erfüllt. Am 31. Oktober 2007 umfasste das EWR-Abkommen 5'110 EU-Rechtsakte, davon 1'672 EU-Richtlinien. Im Vergleich zum letzten Halbjahresbericht vom Juli 2007, bei welchem die Umsetzungsquote bei 99 Prozent lag, hat sich dieser Wert leicht verschlechtert, was aus Verzögerungen bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in den Bereichen Energie, Finanzdienstleistungen und Umweltschutz resultiert.
Mit diesem sehr guten Ergebnis rangiert Liechtenstein auf Platz 25 unter den 30 EWR-Mitgliedstaaten (27 EU-Mitgliedstaaten sowie die EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen). Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island belegen mit einer Umsetzungsquote von 98,7 Prozent bzw. 97,8 Prozent die Ränge 22 und 27.
Ausserdem informiert dieser Umsetzungsbericht über die Anzahl an Vertragsverletzungsverfahren, die gegen die drei EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung von EU-Richtlinien oder Falschanwendung des EWR-Rechts eingeleitet worden sind.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei EWR/EFTA-Staaten erhöhte sich von 94 auf 152. Gegen Liechtenstein laufen in 15 Fällen entsprechende Verfahren. Aus der geringen Anzahl der gegen Liechtenstein eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren kann festgestellt werden, dass die Regierung alles daran setzt, ihre Verpflichtungen im Rahmen des EWR-Abkommen, unter gleichzeitiger Wahrung der liechtensteinischen Interessen, bestmöglich zu erfüllen.
Bezug des Scoreboards
Das Scoreboard kann bei der EFTA-Überwachungsbehörde (http://www.eftasurv.int/information/internalmarket/ oder Tel. +322 286 18 66) bezogen werden.
Kontakt:
Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch, Leiterin
Tel.:+423 236 60 37