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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Liechtensteins Umsetzungsquote weiterhin im Mittelfeld

Vaduz (ots)

Vaduz, 14.Februar (pafl) - Die
EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat heute ihren Umsetzungsbericht 2007
(Internal Market Scoreboard EEA/EFTA States No. 21) veröffentlicht, 
welcher zweimal jährlich über den Stand der Umsetzung von 
EU-Richtlinien in den drei EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island 
und Norwegen) informiert.
Liechtenstein konnte am Stichtag (31. Oktober 2007) 98,4 Prozent 
aller EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen und hat somit die 
ihm aus dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum 
(EWR-Abkommen) erwachsenen Verpflichtungen erfüllt. Am 31. Oktober 
2007 umfasste das EWR-Abkommen 5'110 EU-Rechtsakte, davon 1'672 
EU-Richtlinien. Im Vergleich zum letzten Halbjahresbericht vom Juli 
2007, bei welchem die  Umsetzungsquote bei 99 Prozent lag, hat sich 
dieser Wert leicht verschlechtert, was aus Verzögerungen bei der 
Umsetzung von EU-Richtlinien in den Bereichen Energie, 
Finanzdienstleistungen und Umweltschutz resultiert.
Mit diesem sehr guten Ergebnis rangiert Liechtenstein auf Platz 25
unter den 30 EWR-Mitgliedstaaten (27 EU-Mitgliedstaaten sowie die 
EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen). Die beiden 
anderen EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island belegen mit einer 
Umsetzungsquote von 98,7 Prozent bzw. 97,8 Prozent die Ränge 22 und 
27.
Ausserdem informiert dieser Umsetzungsbericht über die Anzahl an 
Vertragsverletzungsverfahren, die gegen die drei EWR/EFTA-Staaten 
Liechtenstein, Island und Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung von 
EU-Richtlinien oder Falschanwendung des EWR-Rechts eingeleitet worden
sind.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei 
EWR/EFTA-Staaten erhöhte sich von 94 auf 152. Gegen Liechtenstein 
laufen in 15 Fällen entsprechende Verfahren. Aus der geringen Anzahl 
der gegen Liechtenstein eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren 
kann festgestellt werden, dass die Regierung alles daran setzt, ihre 
Verpflichtungen im Rahmen des EWR-Abkommen, unter gleichzeitiger 
Wahrung der liechtensteinischen Interessen, bestmöglich zu erfüllen.
Bezug des Scoreboards
Das Scoreboard kann bei der EFTA-Überwachungsbehörde 
(http://www.eftasurv.int/information/internalmarket/ oder Tel. +322 
286 18 66) bezogen werden.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch, Leiterin
Tel.:+423 236 60 37

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