pafl: Totalrevision des Stiftungsrechts geht in Umsetzung
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. Februar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer gestrigen Sitzung vom 19. Februar 2008 den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Stiftungsrechts verabschiedet und zur Behandlung an den Landtag übermittelt. Das liechtensteinische Parlament wird damit an seiner März-Sitzung über diese für die Weiterentwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes wichtige Vorlage beraten können. Mit der Revision des Stiftungsrechts führt die Regierung den Weg der Modernisierung der liechtensteinischen Gesellschaftsformen konsequent weiter; dies nachdem in den letzten Jahren das Vereins- und Genossenschaftsrecht angepasst und die Europäische Aktiengesellschaft und die Europäische Genossenschaft als neue Gesellschaftsformen eingeführt worden sind.
Die Regierung arbeitet bereits seit dem Jahr 2001 an einer Revision des Stiftungsrechts. Diese Zielsetzung hat die Regierung im Regierungsprogramm 2005 - 2009 auch erneut bekräftigt und als einen der Schwerpunkte der Regierungsarbeit explizit aufgeführt. Mit der Totalrevision des Stiftungsrechts soll nicht nur das Stiftungsrecht in Einklang mit der massgeblich geltenden Rechtsprechung gebracht werden, sondern primär durch eine systematische Neuordnung und differenziertere inhaltliche Ausgestaltung zentraler Fragen des Stiftungsrechts eine Steigerung der Rechtssicherheit für den Rechtsanwender sowie eine Stärkung der liechtensteinischen Stiftung im Allgemeinen erreicht werden.
Die im März bis Juli 2007 in breiten Kreisen durchgeführte Vernehmlassung hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Revision begrüsst wird. Mit der Vorlage des gegenständlichen Berichts und Antrages ist es nunmehr gelungen, die insgesamt zahlreichen Vernehmlassungsergebnisse zu einem Gesamtergebnis zusammen zu führen, welches sowohl die Anforderungen der Marktteilnehmer berücksichtigt als auch der Verpflichtung der Regierung Rechnung trägt, eine nach wissenschaftlichen sowie an internationalen Kriterien messbare Rechtsgrundlage für ein neues Stiftungsrecht vorzulegen.
Das neue Stiftungsrecht zeichnet sich im Wesentlichen durch folgende Punkte aus:
- in sich geschlossenes Gesetzeswerk
- konsequente neue Systematik (privatnützige und gemeinnützige Stiftung)
- Stärkung der Verantwortlichkeit des Stifters
- nachhaltige Sicherung des Rechtsinstituts der privatnützigen Stiftung
- Neuregelung der Foundation Governance; differenzierte Ausgestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Auskunfts- und Informationsrechte der Begünstigten
- Neuregelung der öffentlichen Stiftungsaufsicht einschliesslich der Schaffung einer beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt angesiedelten Stiftungsaufsichtsbehörde
- klare Bestimmungen betreffend das Rechnungswesen
- klare Bestimmungen über die Möglichkeit der Einsetzung weiterer Organe
- klare Übergangsbestimmungen
Mit der Verabschiedung des Bericht und Antrages betreffend die Totalrevision des Stiftungsrechts befindet sich die Regierung bereits auch unmittelbar in der Umsetzung der durch das Projekt Futuro festgelegten Vision für den Finanzplatz Liechtenstein. Die Regierung hat den Schlussbericht Futuro an der Sitzung vom 15. Januar 2008 verabschiedet und sodann der Öffentlichkeit vorgestellt. Die dabei angestrebte Positionierung des Finanzplatzes auf der Ebene des Produktspektrums rückt den Bereich des Private Wealth Management in den Vordergrund. Herzstück der Dienstleistungen im Rahmen des Private Wealth Management ist unverändert die liechtensteinische Stiftung.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Berichte und Anträge) bezogen werden.
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