pafl: Verordnung über die Zuteilung von Emissionszertifikaten erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. Februar (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über die Zuteilung von Emissionszertifikaten auf der Grundlage des Emissionshandelsgesetzes erlassen. Die Verordnung legt die Gesamtzahl zuzuteilender Emissionszertifikate für die Periode 2008 bis 2012 fest und regelt die Kriterien für die Zuteilung. Weiters wird in der Verordnung die Höchstgrenze für die Anrechnung von Emissionsreduktionseinheiten und zertifizierter Emissionsreduktionen auf die Abgabeverpflichtung definiert.
Gemäss EG-Richtlinie von Oktober 2007 müssen ab 2008 bestimmte emissionsstarke Industrieanlagen für jede emittierte Tonne CO2 eine Emissionsberechtigung (Emissionszertifikat) abgeben. Aus verfassungsrechtlichen Gründen haben die Mitgliedstaaten den Anlagenbetreibern mindestens 90 Prozent der von ihnen voraussichtlich benötigten Emissionszertifikate vorerst kostenlos zuzuteilen.
Die Berechnungen der konkreten Zuteilungsmenge für die jeweilige Anlage müssen den Kriterien der EG-Richtlinie entsprechen und in einem Nationalen Zuteilungsplan nachvollziehbar dargelegt werden. Der Nationale Zuteilungsplan Liechtensteins für die Periode 2008 bis 2012 ist von der EFTA-Überwachungsbehörde im Dezember 2007 genehmigt worden. Die genehmigten Berechnungsformeln werden mit der vorliegenden Verordnung in nationales Recht gefasst.
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