pafl: AHV-Verordnung abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. März (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung über die Einführung einer nicht sprechenden Versichertennummer abgeändert und neu erlassen.
Die AHV-IV-FAK-Anstalten bilden für jede versicherte Person eine elfstellige Versichertennummer. Diese basiert unter anderem auf einer Ziffernkombination auf der Grundlage des Familiennamens und auf Ziffern aus Geburtsjahr, -quartal und -tag. Dieses Nummern-System ist mittlerweile an seine Grenzen gelangt. Ausserdem korrespondiert die Versichertennummer als so genannt sprechende Nummer nicht optimal mit den Grundsätzen des Datenschutzes.
Bevor die bisherige sprechende durch eine nicht sprechende Versichertennummer ersetzt werden kann, müssen von den AHV-IV-FAK-Anstalten umfangreiche Datenbereinigungsarbeiten vorgenommen werden. Es ist deshalb notwendig, dass parallel mit der Einführung der neuen, nicht sprechenden Versichertennummer ab 1. Juli 2008 während einer Übergangszeit von 2 Jahren die bisherige sprechende Versichertennummer weiterhin benutzt werden kann.
Kontakt:
Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder
Mitarbeiterin der Regierung
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