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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Finanzielle Erleichterung für liechtensteinische Studierende in der Schweiz

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. März (pafl) - Für Studenten aus
Liechtenstein, die in der Schweiz Krankenversicherungsleistungen in 
Anspruch nehmen, gibt es eine aktuelle Neuerung, welche 
Verbesserungen bringt. In der Schweiz bezahlte Kostenbeteiligungen 
werden ab sofort in Liechtenstein angerechnet. "Für Studierende 
stellt diese Doppelbelastung, aufgrund der vergleichbaren Regelungen 
in der Schweiz und Liechtenstein, eine besondere Härte dar. Jetzt 
gibt es eine klare Regelung, die jeder Studentin und jedem Studenten 
eine spürbare finanzielle Erleichterung bringt", so Regierungsrat 
Martin Meyer.
Viele Betroffene
Ein liechtensteinischer Studierender, der in der Schweiz 
Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nahm, erhielt bis dato 
eine Rechnung der gemeinsamen Einrichtung KVG mit anteilsmässiger 
Kostenbeteiligung. Wenn dieselbe Person auch Leistungen in 
Liechtenstein in Anspruch nahm, wurde ihr auch hier die 
Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Dieser Umstand erfolgte 
aufgrund des geltenden Rechts. Peter Gstöhl als Leiter des Amtes für 
Gesundheit zu den Verhandlungsergebnissen mit den in Liechtenstein 
zugelassenen Kassen: "Von dieser Regelung sind grundsätzlich alle 
Versicherten, die sowohl im Inland als auch im Ausland Leistungen in 
Anspruch nahmen, betroffen. Wir konnten definitiv vereinbaren, dass 
für Studenten aus Liechtenstein, die in der Schweiz 
Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nehmen, eine Anrechnung 
der in der Schweiz bereits bezahlten Kostenbeteiligung auf den festen
Betrag der liechtensteinischen Kostenbeteiligung (Franchise in Höhe 
von 200 Franken) möglich ist."
Beträge werden angerechnet
Unter Berücksichtung der besonderen Situation von 
liechtensteinischen Studierenden in der Schweiz bezüglich der 
Kostenbeteiligung wurden die Kassen vom Amt für Gesundheit 
angewiesen, die von den liechtensteinischen Studierenden in der 
Schweiz an die gemeinsame Einrichtung KVG entrichtete 
Kostenbeteiligung unter Vorlage der entsprechenden Rechnung sowie 
einer aufrechten Studienbestätigung an den in Liechtenstein geltenden
festen Betrag der Kostenbeteiligung (Franchise) anzurechnen.

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Peter Gstöhl
Tel.: +423 236 73 35

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