pafl: Verordnungen im Strassenverkehrsrecht abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. März (pafl) - Die Regierung hat verschiedene Verordnungen im Strassenverkehrsrecht abgeändert und neu erlassen. Es handelt sich dabei um die Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), die Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch die Motorfahrzeugkontrolle und um die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Die vorliegenden Abänderungen wurden aufgrund von Gesetzesänderungen in der Schweiz sowie durch Überprüfungen der ESA (EFTA Surveillance Authority) notwendig. Eine weitere Regelung betrifft eine verbesserte Handhabung für notorische Nichtzahler.
Notorische Nichtzahler sollen für eine bestimmte Dauer provisorische Fahrzeugausweise und Kontrollschilder erhalten. Dadurch werden Gebühren und Steuern jeweils im Voraus in bar fällig. Diese neue Regelung in der Verkehrszulassungsverordnung versteht sich als Massnahme gegen Personen, die durch grundsätzliches Nichtbezahlen der Rechnungen erheblichen Verwaltungsaufwand generieren.
Die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) wird an die Einführung des elektronischen Versicherungsnachweises per 1. Januar 2009 angepasst.
In der Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch die Motorfahrzeugkontrolle werden verschiedene Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Bewilligung zum Ablegen der Führerprüfung im Ausland wird von bisher 50 Franken auf 20 Franken gesenkt. Die Bandbreite für Gebühren im Zusammenhang mit Sondertransporten wird bis 500 Franken erweitert. Um bei Kontrollfahrten nicht nur die Arbeitszeit des Verkehrsexperten, sondern auch diejenige des mitfahrenden Amtsarztes zu berücksichtigen, wird eine Gebühr von 300 Franken festgelegt. In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird das Bundesamt für Metrologie (Metas) als zuständige Eichstelle definiert.
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Motorfahrzeugkontrolle
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