pafl: Kriegsmaterial- und Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz in der Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung hat den interessierten Kreisen einen Bericht für ein Kriegsmaterialgesetz und ein Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz zur Stellungnahme bis 20. Mai 20008 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet unter www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
Eine gesetzliche Neuregelung der Vermittlungstätigkeit von Kriegsmaterial, nuklearen Gütern, radioaktiven Abfällen, doppelt verwendbaren Gütern (sog. "Dual-Use"-Gütern) und besonderen militärischen Gütern ist notwendig, da die geltende Verordnung über die Vermittlung von Kriegsmaterial den nationalen und internationalen Anforderungen unter mehreren Aspekten nicht mehr gerecht wird.
Der Entwurf für das Kriegsmaterialgesetz übernimmt im Wesentlichen die Regelungen der bisher geltenden Verordnung und überführt diese in ein Gesetz. Neu soll eine gesetzessystematische und somit transparente Trennung zwischen Bestimmungen, die auf Gesetzesebene geregelt werden müssen, und Bestimmungen, die in eine Durchführungsverordnung gehören, erfolgen.
Mit dem Kernenergie-Güterkontroll-Gesetz wird eine Bewilligungspflicht für die Vermittlung von Kernmaterialien und damit in Zusammenhang stehender Technologie eingeführt. Erfahrungen haben gezeigt, dass im Zusammenhang mit der Vermittlung von nuklearen Gütern Missbrauchshandlungen auch den Finanzplatz Liechtenstein tangieren könnten. Die daraus resultierende Verletzbarkeit soll mit dieser Vorlage eingeschränkt werden, insbesondere soll möglichen Umgehungsgeschäften Einhalt geboten werden.
Kontakt:
Ressort Finanzen
Martin Frick, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 09