pafl: Interpellation betreffend häusliche Gewalt gegen Frauen beantwortet
Vaduz (ots)
Vaduz, 21. März (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. März 2008 die Interpellation betreffend die häusliche Gewalt gegen Frauen beantwortet und an den Landtag weitergeleitet. Im Bericht der Regierung werden die mit dem Thema in unmittelbarem Zusammenhang stehenden rechtlichen Bestimmungen und die allgemeine Situation in Bezug auf häusliche Gewalt in Liechtenstein dargelegt. Mit der Schaffung des Gewaltschutzrechtes im Polizeigesetz und den entsprechenden Bestimmungen in der Exekutionsordnung ist in den letzten Jahren ein Instrumentarium geschaffen worden, das sich in der Praxis zur Vorbeugung und Abwehr jeglicher Form von häuslicher Gewalt sehr bewährt hat. Dennoch ist sich die Regierung bewusst, dass in erster Linie Aufklärung und Sensibilisierung zur Gewaltproblematik ein Gegenmittel zur auch in Liechtenstein auftretenden häuslichen Gewalt darstellen müssen. Mit der Interpellationsbeantwortung zu diesem sozial-politisch wichtigen Thema soll die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit einen Anstoss erhalten.
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Ressort Justiz
Harald Oberdorfer
Mitarbeiter der Regierung
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