pafl: Neues Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal in Vorbereitung
Vaduz (ots)
Vaduz, 2. April (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Änderung des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal zuhanden des Landtags verabschiedet. Zielsetzung der Gesetzesrevision ist eine verstärkte Autonomie der Pensionsversicherung für das Staatspersonal, die Neuregelung der Finanzierung sowie die Erhöhung der Flexibilität.
Bei der Finanzierung sollen die Staatsgarantie aufgehoben und ein Bandbreitenmodell eingeführt werden. Dieses erlaubt es in Zukunft, flexibler auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren. Die prozentuale Aufteilung der Beiträge auf Dienstgeber und Dienstnehmer soll sich dabei am Landesdurchschnitt orientieren.
Das heutige Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal stammt in den Grundzügen aus dem Jahr 1988. Mit der Abänderung des Gesetzes im Jahre 1998 erfolgten dann wesentliche Anpassungen vor allem technischer Natur. In der Zwischenzeit ist die Pensionsversicherung für das Staatspersonal sehr stark gewachsen. Die Strukturen müssen überdacht werden. Handlungsbedarf lösen auch die berechtigten Wünsche und Anforderungen der angeschlossenen Institutionen aus. Diese operieren zunehmend in einem privatwirtschaftlich orientierten Umfeld und haben entsprechende Anforderungen an die Pensionsversicherung, die diese heute aufgrund der starren gesetzlichen Regelungen nicht erfüllen kann. Neben diesen technischen und organisatorischen Aspekten gilt es aber auch, die Finanzierung zu überdenken und das Fundament für die Entwicklung der nächsten Jahre zu legen.
Alle diese Fragen müssen in einem Spannungsfeld zwischen sicherer Altersvorsorge, Finanzierbarkeit und politischer Machbarkeit beantwortet werden.
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