pafl: Energieeffizienzgesetz geht in April-Landtag - Inkrafttreten auf 1. Juni 2008 geplant
Vaduz (ots)
Vaduz, 2. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. April 2008 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung des neuen Energieeffizienzgesetzes (Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (EEG)) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Vorlage ist im Rahmen der ersten Lesung, welche im Dezember 2007 stattgefunden hat, bei den Abgeordneten auf breite Zustimmung gestossen.
Sowohl die Notwendigkeit als auch die Aktualität der Vorlage wurde mehrfach hervorgehoben. Die vom Landtag intensiv geführte Diskussion hat aufgezeigt, dass das Thema Energie ein sehr aktuelles Thema ist, welches viele Personen bewegt. Sollte der Landtag das Gesetz gemäss der Regierungsvorlage im April verabschieden, tritt das EEG, vorbehaltlich des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist, am 1. Juni 2008 in Kraft.
In der Stellungnahme werden seitens der Regierung zunächst grundsätzliche Fragen behandelt. Diese betreffen unter anderem die Förderung energieeffizienter Haushaltsgeräte und Beleuchtungsmedien, die Höhe der aktuellen Gemeindeförderungen, die Kosten und CO2-Einsparungen von Gebäudesanierungen sowie verschiedene Fragen rund um das Thema Minergie und die Förderung anderer erneuerbarer Energien wie Wind und Geothermie.
Eine wesentliche Anpassung gegenüber der ursprünglichen Vorlage schlägt die Regierung in der Höhe der Förderung des Minergie-P-Standards vor: der Förderbetrag soll von 7'500 Franken auf 15'000 Franken pro Objekt verdoppelt werden soll. Neu wird auch explizit im Gesetz festgehalten, dass die Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen insbesondere hinsichtlich energieeffizienter Beleuchtungsmittel und Haushaltsgeräte zum Aufgabenbereich der neuen Energiekommission gehört. Weiters wird eine Revisionsklausel vorgeschlagen, wonach auf Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2008 und dem Inkrafttreten des EEG eingereicht worden sind, auf Antrag hin das neue Recht Anwendung finden soll.
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Ressort Wirtschaft
Hannes Pingitzer, Mitarbeiter der Regierung
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