pafl: Zeitgemässes Statistikgesetz geht an den Landtag
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. April (pafl) - Mit der Totalrevision des Statistikgesetzes wird die amtliche Statistik Liechtensteins auf eine zeitgemässe rechtliche Grundlage gestellt. Die Regierung hat an der Sitzung vom 15. April den entsprechenden Bericht und Antrag an den Landtag zur Revision des Statistikgesetzes verabschiedet.
Die Vorlage für ein neues Statistikgesetz ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Von den eingeladenen Gemeinden, Verbänden und Institutionen haben 15 eine Stellungnahme eingereicht. Im Zuge der Vernehmlassung haben zudem verschiedene Amtsstellen der Landesverwaltung Anregungen und Kommentare eingebracht, denn das neue Statistikgesetz regelt unter anderem die Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke. Die Verwendung von Verwaltungsdaten für die Erstellung statistischer Publikationen wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.
Die Statistik erfüllt in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle in der Produktion und Vermittlung statistischer Informationen über Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Der amtlichen Statistik kommt heute die Funktion eines Informationszentrums zu, welches für die öffentliche Diskussion und politische Entscheidungsfindung von grosser Bedeutung ist. Die Regierung hat deshalb in ihr Programm für die Legislaturperiode 2005 bis 2009 verschiedene Punkte zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik aufgenommen.
Das geltende Gesetz über die amtliche Statistik ist mehr als 30 Jahre alt und entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. So fehlen im Gesetz wichtige statistische Grundsätze wie fachliche Unabhängigkeit, Objektivität und Relevanz der Statistiken. Ungenügend sind auch die Datenschutzbestimmungen des geltenden Statistikgesetzes. Für verschiedene der heute erstellten Statistiken fehlt zudem die rechtliche Grundlage. Ziel der Gesetzesrevision ist es, diese Lücken zu schliessen und den Veränderungen im Produktionsprozess der Statistiken Rechnung zu tragen.
Von 1950 bis 1975 nahm das Amt für Statistik die Aufgaben der amtlichen Statistik Liechtensteins wahr. 1976 erfolgte die Eingliederung der Statistik in das Amt für Volkswirtschaft. Aufgrund des themenübergreifenden Charakters der Statistik und der intensiveren statistischen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erweist sich diese Eingliederung der Statistik in das Amt für Volkswirtschaft als zunehmend problematisch. Mit der Gesetzesrevision schlägt die Regierung deshalb vor, wieder ein Amt für Statistik zu schaffen. Auf diese Weise kann dem Grundsatz der fachlichen Unabhängigkeit gemäss dem Europäischen Verhaltenskodex für statistische Ämter Rechnung getragen werden und die Organisationsebene entspricht dem Niveau, wie es in anderen europäischen Ländern üblich ist.
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