pafl: Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung und der Gesundheitsversordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. April eine Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung und eine Änderung der Gesundheitsverordnung zur Kenntnis genommen und genehmigt.
In der Revision des Krankenversicherungsgesetzes vom Jahr 2000 wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass Chiropraktoren gemäss Sanitätsgesetz nach eigener Diagnose behandeln dürfen. Es kam in der Praxis schon damals sehr selten vor, dass Chiropraktoren auf vorgängige Überweisung von Ärzten tätig wurden. Das Verordnen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Analysen blieb jedoch weiterhin den Ärzten vorbehalten. Aus diesem Grund wird nun im neuen Anhang die Vergütungspflicht für bestimmte chiropraktorische Leistungen geregelt. Die Möglichkeit von Chiropraktoren, Analysen, Arzneimittel und Mittel und Gegenstände verordnen zu dürfen, orientiert sich an bestehenden analogen schweizerischen Bestimmungen.
Weitere Änderungen umfassen unter anderem Anpassungen der Terminologie im Gesetzestext, sowie Änderungen im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen.
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Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
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