pafl: Gesetz über demographische Massnahmen der Familienpolitik
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. Mai (pafl) - Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über demographische Massnahmen der Familienpolitik sowie die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) genehmigt und einer breiten Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet.
Im September-Landtag 2007 wurde die Beantwortung des Postulats über die Familienförderung vom 19. April 2006 einhellig abgeschrieben. In der Beantwortung wurden diverse Handlungsfelder der Regierung aufgezeigt und konkrete Massnahmen vorgeschlagen. Dazu gehörte auch die Schaffung einer demographischen Massnahme in Form des Familiengeldes.
Mit der zur Vernehmlassung stehenden Gesetzesvorlage wird das Familiengeld konkret ausgestaltet. Darüber hinaus sollen mit der Abänderung des Steuergesetzes steuerliche Abzugsbeträge für die Kinderbetreuung durch Drittpersonen eingeführt sowie der maximale Abzug für Ausbildungskosten erhöht werden. Gemeinsam mit weiteren familienpolitischen Massnahmen, beispielsweise dem Projekt ausserschulische Tagesstrukturen, soll das neue Gesetz sowie die Abänderung des Steuergesetzes die Familien stärken und sowohl eine echte Wahlfreiheit bei der Organisation der Erziehungsarbeit als auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Gleichzeitig soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für die Betreuung von Kindern durch Drittpersonen von höchstens 6'000 Franken pro Kind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen. Durch die Erhöhung des maximalen Abzuges der Ausbildungskosten auf 25'000 Franken wird den maximal anerkennbaren Kosten laut dem Stipendiengesetz vom 1. August 2005 Rechnung getragen.
Kontakt:
Ressort Familie und Chancengleichheit
Christian Blank, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 76 90