pafl: Erste allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge per 1. Juni 2008
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. Mai (pafl) - In der Sitzung vom 27. Mai 2008 hat die Regierung die Verordnungen über die Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge für das Maler- und das Gipsergewerbe verabschiedet. Liechtenstein verfügt damit zum ersten Mal seit dem Ende der Zwangsmitgliedschaft bei der ehemaligen GWK wieder über Gesamtarbeitsverträge, die für ganze Branchen gelten.
Seit der Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft bei der ehemaligen GWK durch den Staatsgerichtshof herrschte in Liechtenstein die Situation vor, dass keine Gesamtarbeitsverträge (GAV) mehr vorhanden waren, welche für alle Marktteilnehmer Gültigkeit hatten. Lediglich die Mitglieder der Wirtschaftsverbände waren noch an die ausgehandelten Gesamtarbeitsverträge gebunden, was den sozialen Frieden im Arbeitsmarkt massiv gefährdete.
Aus diesem Grund schlug die Regierung ein Gesetz zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen vor, welches durch den Landtag verabschiedet wurde und am 14. März 2007 in Kraft trat. Die Verbände begannen umgehend mit der Aushandlung der ersten Gesamtarbeitsverträge und parallel dazu mit dem Aufbau der benötigten Infrastruktur für die Allgemeinverbindlicherklärung und die entsprechenden Kontrollen. Dazu Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher: "Dass nur 14 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes die ersten beiden Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklärt werden können, ist dem ausserordentlichen Einsatz aller Beteiligten zu verdanken."
Verbindliche Mindestregeln
Durch die beiden Verordnungen, welche am 1. Juni 2008 in Kraft treten und bis Ende 2010 gelten, werden für das Gipsergewerbe und das Malergewerbe verbindliche Regelungen z. B. in den Bereichen Arbeitszeit, Lohn und Arbeitsbedingungen geschaffen. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung wird gewährleistet, dass sich sämtliche Betriebe, die in diesen Branchen aktiv sind, an diese Mindestregelungen zu halten haben. Dazu Sigi Langenbahn, Präsident des Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverbandes (LANV): "Durch die Allgemeinverbindlicherklärung wird sichergestellt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche zu denselben fairen Bedingungen beschäftigt werden und dass das Lohn- und Sozialdumping dadurch eingebremst wird."
Gleich lange Spiesse
Auch die Wirtschaftskammer Liechtenstein, welche die Anträge auf Allgemeinverbindlichkeit zusammen mit dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband einreichte, zeigt sich sehr erfreut über diese beiden ersten allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge, wie Arnold Matt, Präsident der Wirtschaftskammer Liechtenstein, festhält: "Durch diese beiden Gesamtarbeitsverträge wird zum einen die Rechtssicherheit der Arbeitgeber massiv erhöht, zum anderen werden in den betroffenen Branchen endlich wieder gleich lange Spiesse für alle Anbieter auf dem Markt Liechtenstein geschaffen."
Kontrolltätigkeit wird aufgenommen
Die Stiftung zur Überwachung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (SAVE) wurde von der Wirtschaftskammer Liechtenstein und dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband gegründet. Sie wird mit dem Inkrafttreten der beiden Verordnungen ihre Tätigkeit aufnehmen, nachdem in den letzten Monaten bereits umfangreiche Vorarbeiten erledigt wurden. Dazu Hans-Peter Tschütscher, Präsident des Stiftungsrates und interimistischer Geschäftsführer: "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und werden umgehend mit Kontrollen in den beiden Branchen Gipser und Maler beginnen."
Weitere allgemeinverbindliche GAV im Jahr 2008
Gemäss Auskunft der Wirtschaftskammer Liechtenstein sowie dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband soll im Jahr 2008 noch für 4 bis 6 weitere GAV der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt werden.
Kontakt:
Amt für Volkswirtschaft
Peter Beck, Amtsleiter
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