pafl: Liechtenstein nimmt an Expertentreffen über die Rückführung von illegalen Potentatengeldern in die Herkunftsländer teil
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. Mai (pafl) - Liechtenstein hat an einem von der Schweiz organisierten internationalen Treffen für Regierungsexperten über die Rückführung von illegalen Potentatengeldern in die Herkunftsländer teilgenommen. Das Thema der Potentatengelder betrifft alle internationalen Finanzplätze. Der Kampf gegen solche unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte - vor allem die Identifikation, Blockierung, Einziehung und Rückgabe solcher Gelder - erfordert das Engagement aller betroffenen Staaten in gemeinsamer Verantwortung. Auch für Liechtenstein ist die Rückführung solcher Gelder und die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich ein wichtiges Anliegen.
An dem informellen Seminar, das vom 25. bis 27. Mai 2008 in Lausanne stattfand, nahmen rund 60 Experten aus etwa 30 Ländern sowie der Weltbank und der UNO teil. Es war das vierte Seminar im Rahmen des 2001 von der Schweiz lancierten "Lausanne-Prozesses", der den Dialog zwischen betroffenen Staaten im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen fördern soll. Liechtenstein war durch den Leitenden Staatsanwalt Robert Wallner und Katja Gey (Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Vorsitzende der von der Regierung eingesetzten Arbeitsgruppe Korruptionsprävention) vertreten. Das International Centre for Asset Recovery (ICAR), das mit massgeblicher Beteiligung Liechtensteins finanziert wird, unterstützte die Organisation und Durchführung des Seminars.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) sieht vor, dass illegale Gelder korrupter Machthaber, so genannter Potentaten oder Kleptokraten, dem betroffenen Staat zurückerstattet werden. Die liechtensteinische Gesetzgebung ermöglicht dies grundsätzlich heute schon. Mit der noch in diesem Jahr geplanten Ratifikation der UNCAC wird eine vollständige Rückgabe von sich in Liechtenstein befindenden Potentatengeldern verbindlich.
Das vierte Lausanner Seminar konzentrierte sich auf konkrete Fälle, aufgrund derer praktische Probleme bei den bestehenden Verfahrensinstrumenten aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten diskutiert wurden. Liechtenstein stellte dabei das so genannte objektive Verfallsverfahren dar, das eine Einziehung und Rückgabe von illegalen Geldern auch ohne strafrechtliche Verurteilung im Herkunftsstaat oder in Liechtenstein ermöglicht. Die diskutierten Modelle und Lösungen können als Grundlage für mögliche Anpassungen der innerstaatlichen Gesetzgebungen dienen und zur konkreten Umsetzung der UNCAC beitragen.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Katja Gey, Botschaftsrätin
Tel.: +423 236 60 55