pafl: Gesamtrevision des Jugendgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. Mai (pafl) - Die Regierung hat dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend die Gesamtrevision des Jugendgesetzes und eine damit in Verbindung stehende Abänderung des Strafgesetzbuches unterbreitet. Das Erfordernis zur Gesamtrevision ergab sich aus dem gesellschaftlich-soziologischen Wandel seit Inkrafttreten des geltenden Jugendgesetzes im Jahr 1980 sowie den gesetzesimmanenten Unstimmigkeiten. Weiters musste der wesentlich veränderten psychosozialen Versorgungslandschaft, den veränderten Bedürfnissen und den heutigen Problemen Rechnung getragen werden. Ethische Vorstellungen, Vorstellungen über Erziehung, Kinderrechte, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie den Jugendschutz haben sich geändert. Auch aus internationalen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendpolitik ergeben sich neue Massstäbe für ein modernes Kinder- und Jugendgesetz. Die Organisationen mussten den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Umfassende Analyse aller Argumente und Kritikpunkte
In seiner Sitzung vom April 2007 war der Landtag nicht auf die Gesetzesvorlage des Kinder- und Jugendgesetzes eingetreten. Die Diskussion der Eintretensdebatte wurde eingehend analysiert und es wurde eine umfassende Analyse aller Argumente und Kritikpunkte erstellt, welche sowohl der Regierung als auch den Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde. Aufgrund der Notwendigkeit einer Aktualisierung der gesetzlichen Grundlage wurde die Vorlage überarbeitet, wobei angebrachte Kritikpunkte und Argumente soweit als möglich berücksichtigt wurden.
Viele Anregungen und Vorschläge eingearbeitet
Der Partizipation an dieser Reform wurde von Anfang an breiter Raum gegeben. Jungen Menschen, Erwachsenen mit Erziehungsaufträgen und Verantwortung für Minderjährige sowie Fachleuten im Kinder- und Jugendbereich wurde vielfältig die Möglichkeit geboten, sich mit ihren Vorstellungen und Wünschen in den Gesetzwerdungsprozess einzubringen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung waren insgesamt positiv; viele Anregungen und Vorschläge wurden in die Gesetzesvorlage eingearbeitet.
Die drei Hauptstücke des Jugendgesetzes wurden beibehalten und durch zwei neue Kapitel ergänzt. Den Kern des neuen Gesetzes bilden nunmehr die Kapitel Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendschutz, Kinder- und Jugendförderung, Interessensvertretungen für Kinder und Jugendliche und Ombudsperson für Kinder und Jugendliche.
Bestimmungen inhaltlich bereinigt, Aufbau klarer
Die früheren Bestimmungen wurden inhaltlich bereinigt, der Aufbau wurde konsistenter und nachvollziehbarer gestaltet, zeitgemässere Begriffe wurden eingeführt und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt. Neu eingefügt wurden in das Kapitel Kinder- und Jugendhilfe Abschnitte über Pflegeverhältnisse zum Zweck der Adoption und Adoptionen im Ausland, über die Unterstützung straffälliger Minderjähriger sowie über private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden die Voraussetzungen zur Konstituierung eines Kinder- und Jugendbeirates als Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene geschaffen. Mit der Ombudsperson wird eine Schlichtungsstelle mit Überwachungsauftrag im Rahmen der UNO-Kinderrechtskonvention eingeführt.
Kontakt:
Ressort Familie und Chancengleichheit
Wendula Matt, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 23