pafl: Energieeffizienzgesetz in Kraft
Vaduz (ots)
Vaduz, 1. Juni (pafl) - Die liechtensteinische Bevölkerung kann sich freuen. Seit 1. Juni 2008 ist das neue Energieeffizienzgesetz in Kraft. Damit werden die Einwohnerinnen und Einwohner in ihren Bemühungen zu einem effizienten und sparsamen Umgang mit Energie und insbesondere bei der Anwendung von erneuerbaren Energien durch Förderungen des Staates unterstützt.
Nachdem der Landtag in der April-Sitzung das neue Gesetz über die Förderung der Energieeffizienzgesetz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz, EEG) in zweiter Lesung verabschiedet hat, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2008 nun auch rechtzeitig auf den 1. Juni 2008 die entsprechende Durchführungsverordnung verabschiedet und in Kraft gesetzt.
"Das neue Energieeffizienzgesetz wird dazu beitragen, dass zum einen die eingesetzte Energie effizienter genutzt wird, zum anderen, dass der Einsatz erneuerbarer Energien attraktiver wird", ist Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher überzeugt. Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz verschiedene Förder- und Sensibilisierungsmassnahmen vor.
Modernes Rahmengesetz
Das Energieeffizienzgesetz ist als Rahmengesetz ausgestaltet, so dass mittels Verordnung auf aktuelle Entwicklungen im Markt stets schnell und flexibel reagiert werden kann. Das Gesetz selbst regelt die geförderten Massnahmen, die maximalen Förderungen, die Voraussetzungen für die Förderung sowie weitere organisatorische und verwaltungstechnische Einzelheiten. Die Details sind in der von der Regierung erlassenen Durchführungsverordnung zu finden.
Kombinationsmodell als "Liechtensteiner Lösung" bei den erneuerbaren Energien
Die Durchführungsverordnung zum Energieeffizienzgesetz regelt unter anderem die Förderhöhen und die Höhe der Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien. So erhalten Betreiber einer Photovoltaikanlage in Zukunft für jede Kilowattstunde erneuerbare Energie, welche sie in das Netz einspeisen, während 10 Jahren CHF 0.55 Einspeisevergütung, sofern die Voraussetzungen des EEG erfüllt werden. Diese Einspeisevergütung wird zusätzlich zu den Investitionsförderungen gezahlt. Mit der gleichzeitigen Ausrichtung einer Investitionsförderung und einer Einspeisevergütung wurde ein auf die liechtensteinischen Verhältnisse zugeschnittenes sog. Kombinationsmodell geschaffen. Dieses Modell findet auch auf Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen Anwendung. Die Höhe der Einspeisevergütung wird dabei je nach Art der Anlage variieren und kann nach den entsprechenden Verordnungsbestimmungen aktuell zwischen CHF 0.16 bis 0.30 pro Kilowattstunde Energie liegt.
Förderung der Sanierung von Bauten
Grosses Energiesparpotenzial hat die Sanierung von älteren Gebäuden, welche wärmedämmtechnisch nicht auf dem neuesten Stand sind. Deshalb werden die Förderungen für Wärmedämmmassnahmen bei Gebäuden massiv erhöht. Z.B wird die Sanierung von Fenstern mit einem Beitrag von CHF 250 pro m2 Fensterfläche unterstützt. Zu beachten ist allerdings, dass bei Teilsanierungen die anderen Bauteile, welche nicht saniert werden, gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen. Dies ist aus energietechnischen und bauphysikalischen Gründen unabdingbar.
Alle Informationen unter www.energiebuendel.li
Diese und alle weitern Informationen zum Energieeffizienzgesetz und der dazugehörigen Verordnung findet man unter der Internetseite www.energiebuendel.li. Diese beinhaltet neben den Gesetzestexten die Erläuterungen zu den einzelnen Massnahmen sowie die nötigen Antragsformulare. Für Fragen können sich Interessierte an die Energiefachstelle wenden, welche als Abteilung beim Amt für Volkswirtschaft angesiedelt ist (Tel. 236 64 32 oder 236 64 33; info.energie@avw.llv.li).
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
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