pafl: Neue Verordnung über die Subvention von Privatschulen
Vaduz (ots)
Vaduz, 5. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 eine Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Subvention von Privatschulen erlassen. Darin wird ein gegenüber der Sekundarstufe I erhöhter Subventionssatz für die Sekundarstufe II festgelegt.
Auf Antrag der Privatschule formatio vom April 2007, den Subventionssatz für die Sekundarstufe II zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, wurde dieser mit der neuen Verordnung gegenüber dem Satz für die Sekundarstufe I erhöht. Die Regierung legt für jede bezugsberechtigte Schule den jeweiligen Prozentsatz mit Verordnung fest. Der Beitrag darf gemäss Schulgesetz bei den Sekundarschulen 25 Prozent der Personalkosten, die dem Staat bei den öffentlichen Schulen pro Schüler und Schuljahr tatsächlich anfallen, nicht übersteigen. Aufgrund höherer Personalkosten auf der Sekundarstufe II erscheint ein besonderer Subventionssatz als gerechtfertigt. Der Unterschied in den Personalkosten auf der Sekundarstufe I und II liegt hauptsächlich in den unterschiedlichen Pflichtlektionenzahlen begründet. Dieser Unterschied beträgt 27,3 Prozent, was eine Erhöhung des Subventionssatzes auf 2'700 Franken als begründet erscheinen lässt. Der Subventionsbetrag auf der Sekundarstufe I bleibt unverändert.
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