pafl: Abänderung der Verordnung über die Fischereiprüfung und Fischereikarten
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Juni 2008 eine Abänderung der Verordnung über die Fischereiprüfung und Fischereikarten genehmigt und erlassen. Gemäss Fischereigesetz setzt die Ausübung der Fischerei den Nachweis der nötigen Fachkenntnisse voraus. Diese können aufgrund einer einfachen Prüfung ausgewiesen werden. Die Einzelheiten regelt die Regierung per Verordnung. Gemäss der Verordnung bestellt die Regierung jeweils für vier Jahre eine Prüfungskommission, die aus fünf Mitgliedern und ebenso vielen Ersatzmitgliedern besteht. Dabei ist der Fischereibeirat anzuhören. Die Prüfungskommission legt Ort und Zeit der Prüfung fest, die im Winterhalbjahr durchzuführen ist.
Die Kommission für die Durchführung der Fischereiprüfung ist seit deren Bestehen weitestgehend identisch zusammengesetzt wie der Fischereibeirat. Alle Mitglieder des Fischereibeirats und der Kommission für die Durchführung der Fischereiprüfung sind deshalb einhellig der Ansicht, dass die Prüfungskommission aufgelöst werden kann, respektive der Fischereibeirat deren Aufgaben übernehmen soll. Dies bedingt eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Fischereiprüfung und Fischereikarten. Dabei soll auch geregelt werden, dass das Amt für Umweltschutz in administrativer Hinsicht den Fischereibeirat respektive die Prüfungskommmission unterstützt.
Im Rahmen dieser Verordnungsänderung werden weitere Bestimmungen der Verordnung an die bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung der Fischereiprüfung angepasst. So wird der Passus gestrichen werden, dass die Prüfung im Winterhalbjahr stattzufinden hat. Es hat sich gezeigt, dass eine frühere Ansetzung der Kurse und des Prüfungstermins sinnvoll ist. Hingegen soll die Prüfungskommission respektive neu der Fischereibeirat ermächtigt werden, eine Wiederholung der Prüfung festzulegen. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn jemand den festgelegten Prüfungstermin kurzfristig nicht einhalten kann oder die Prüfung bereits zum zweiten Mal nur knapp nicht bestanden hat.
Kontakt:
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 93