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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung der Verordnung über die Fischereiprüfung und Fischereikarten

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 24. Juni 2008 eine Abänderung der Verordnung über die 
Fischereiprüfung und Fischereikarten genehmigt und erlassen. Gemäss 
Fischereigesetz setzt die Ausübung der Fischerei den Nachweis der 
nötigen Fachkenntnisse voraus. Diese können aufgrund einer einfachen 
Prüfung ausgewiesen werden. Die Einzelheiten regelt die Regierung per
Verordnung. Gemäss der Verordnung bestellt die Regierung jeweils für 
vier Jahre eine Prüfungskommission, die aus fünf Mitgliedern und 
ebenso vielen Ersatzmitgliedern besteht. Dabei ist der 
Fischereibeirat anzuhören. Die Prüfungskommission legt Ort und Zeit 
der Prüfung fest, die im Winterhalbjahr durchzuführen ist.
Die Kommission für die Durchführung der Fischereiprüfung ist seit 
deren Bestehen weitestgehend identisch zusammengesetzt wie der 
Fischereibeirat. Alle Mitglieder des Fischereibeirats und der 
Kommission für die Durchführung der Fischereiprüfung sind deshalb 
einhellig der Ansicht, dass die Prüfungskommission aufgelöst werden 
kann, respektive der Fischereibeirat deren Aufgaben übernehmen soll. 
Dies bedingt eine entsprechende Änderung der Verordnung über die 
Fischereiprüfung und Fischereikarten. Dabei soll auch geregelt 
werden, dass das Amt für Umweltschutz in administrativer Hinsicht den
Fischereibeirat respektive die Prüfungskommmission unterstützt.
Im Rahmen dieser Verordnungsänderung werden weitere Bestimmungen 
der Verordnung an die bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung der
Fischereiprüfung angepasst. So wird der Passus gestrichen werden, 
dass die Prüfung im Winterhalbjahr stattzufinden hat. Es hat sich 
gezeigt, dass eine frühere Ansetzung der Kurse und des 
Prüfungstermins sinnvoll ist. Hingegen soll die Prüfungskommission 
respektive neu der Fischereibeirat ermächtigt werden, eine 
Wiederholung der Prüfung festzulegen. Dies macht insbesondere dann 
Sinn, wenn jemand den festgelegten Prüfungstermin kurzfristig nicht 
einhalten kann oder die Prüfung bereits zum zweiten Mal nur knapp 
nicht bestanden hat.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 93

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