pafl: Regierung erlässt Verordnung: An- und Abflüge auf dem Heliport Balzers (FL) aus Nicht-Schengenstaaten untersagt
Vaduz (ots)
Vaduz, 24. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Juni 2008 eine Verordnung über Flüge von oder nach Liechtenstein genehmigt. Eine im Januar 2000 beschlossene Richtlinie der Regierung über die Durchführung von Personenkontrollen auf dem Helikopterlandeplatz Balzers (FL) anlässlich von Direktflügen von Balzers (FL) an Orte ausserhalb Liechtensteins oder der Schweiz oder umgekehrt konnte aufgehoben und in der neuen Verordnung nunmehr materiell entsprechend umgesetzt werden.
Kein Immigrationsrisiko für den Schengen-Raum
Im Rahmen des laufenden Beitrittes Liechtensteins zu Schengen, und insbesondere auch im Hinblick auf einen begrenzten Zeitraum, werden An- und Abflüge auf dem Heliport Balzers (FL) aus Nicht-Schengenstaaten untersagt. Regierungsrat Martin Meyer: "Durch die zeitlich begrenzte Massnahme wird sichergestellt, dass Liechtenstein de facto keine Schengen-Aussengrenze hat und somit auch bei offenen Grenzen kein Immigrationsrisiko für den Schengenraum darstellt." Nach der derzeit stattfindenden Überprüfung der Sicherheitssituation wird das Netz der polizeilichen Ausgleichsmassnahmen in Liechtenstein zielgerichtet ausgebaut. "Wir werden in Liechtenstein keinen schlagartigen Systemwechsel erleben, sondern eine lageangepasste Umstellung auf das neue Sicherheitssystem vornehmen. Ziel ist vor allem auch die Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in den Grenzregionen", erklärt Martin Meyer.
Die Richtlinien aus dem Jahre 2000 wurden den heutigen Gegebenheiten entsprechend angepasst und durch das nunmehr befristet notwendige Verbot von Direktflügen aus Staaten, die durch keines der Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden sind, entsprechend ersetzt.
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