pafl: Rauchfrei-Telefon 147 und www.rauchfrei.li
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. Juni (pafl) - Das Ressort Gesundheit der Regierung und die Lazarus-Gemeinschaft bieten ab sofort zur Einführung des neuen Tabakpräventionsgesetzes ab 1. Juli 2008 einen eigenen Service an. Unter der kostenlosen Telefonnummer 147 erhalten alle Anrufer Informationen zum neuen Tabakpräventionsgesetz. Falls eine fachgerechte Beratung durch das freiwillige Team der Lazarus-Gemeinschaft nicht möglich ist, vermittelt der speziell geschulte Anlaufdienst eine entsprechende kompetente Stelle.
Die Telefonnummer 147 ist eine Anlaufstelle für Fragen und Probleme jeglicher Art, die von der Lazarus-Gemeinschaft Liechtenstein betrieben wird und kostenlos unter der landesweiten Notrufnummer 147 erreichbar ist.
"Die Regierung ist sich bewusst, dass das vom Landtag beschlossene Tabakpräventionsgesetz für Gesprächsstoff sorgt. Obwohl alle Regelungsbereiche des Gesetzes unbestritten sind, möchten wir diesen Service 147 als Zusatzmodul anbieten, damit alle eventuell offenen Fragen geklärt werden können. Wir kommen damit natürlich auch dem mehrfach geäusserten Wunsch nach Unterstützung, Informationen oder einfach 'einem offenen Ohr' gerne nach", so Regierungsrat Martin Meyer.
www.rauchfrei.li kommt an
Als weitere Alternative für offene Fragen zum neuen Tabakpräventionsgesetz bietet sich die neue Homepage www.rauchfrei.li an. Alle aktuellen Fragen zum Thema Gastronomie, öffentliche Räume, Schulen, Ausnahmen, Kinder- und Jugendschutz usw. sind auf der neuen Homepage übersichtlich zusammengefasst. Die Plattform www.rauchfrei.li wurde in den ersten drei Tagen der Aufschaltung bereits von über 2'000 Personen genutzt.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen für weitere ergänzende Informationen zur Kampagne "draussen rauchen - drinnen geniessen" und zum Tabakpräventionsgesetz zur Verfügung.
Gebäude und Räumlichkeiten mit Rauchverbot
Das neue Rauchverbot gilt gemäss Tabakpräventionsgesetz ab 1. Juli 2008:
- in Gebäuden des Gemeinwesens; - in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen; - in geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für Gäste zugänglich sind; - in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dies bedeutet in der Praxis, dass das Rauchverbot insbesondere in folgenden Einrichtungen gilt:
- in Gebäuden von Land und Gemeinden und öffentlich-rechtlicher Körperschaften; - in Restaurants, Bars, Diskotheken; - in Schulen und anderen Bildungsstätten; - in Krankenhäusern; - in Kinos, Museen, Bibliotheken, Theater; - in Empfangsräumen und Ladenlokalen; - im Zug, Bus, Postauto.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird in der Einführungsphase in allen Regelungsbereichen, welche das Gesetz vorsieht, verhältsnissmässige Kontrollen durchführen.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Markus Amann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 63 06