pafl: Kommunikationsgesetz: Abänderung des Liechtensteinischen Nummerierungsplans
Vaduz (ots)
Vaduz, 2. Juli (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2008 die Abänderung des Liechtensteinischen Nummerierungsplans genehmigt. Die gegenständliche Abänderung des Liechtensteinischen Nummerierungsplans stützt sich auf das Gesetz vom 17. März 2006 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz). Sie dient der Festlegung von Tarifobergrenzen im Terminierungsmarkt im Bereich persönlicher Nummern, von Nummern im nationalen Mobilfunknetz sowie bei internationalen Mobilitätsdiensten.
Bei der Festlegung dieser Tarifobergrenzen sind die entsprechenden Durchschnittswerte der EWRA-Staaten berücksichtigt worden. Mit diesen Tarifobergrenzen sollen die Tarife im Bereich der Rufnummerngassen 6 "internationale Mobilitätsnummern" und der Rufnummernbereich 70x "Persönliche Nummern" den europäischen Durchschnittswerten angepasst werden.
Durch eine Reduktion der Tarifobergrenzen wird auch die Eindämmung von vermeintlichen Mehrwertdiensten in der Rufnummerngasse 6 angestrebt. Trotz der bereits im Jahre 2007 eingeführten Tarifobergrenzen von 35 Rappen pro Minute ist Liechtenstein nach wie vor mit Missbräuchen infolge hoher Terminierungsentgelte konfrontiert. Der immer wieder durch verschiedene internationale Operatoren angezeigte sog. "Subscriptions- und Roaming-Fraud" mit geklonten SIM-Karten führte wiederum zu Androhungen bzw. Durchführung von effektiven Abschaltungen der liechtensteinischen Landeskennzahl +423 in ausländischen Netzen.
Mit der erneuten Reduktion der Tarifobergrenze von 35 Rappen pro Minute auf neu 15 Rappen pro Minute, welche nach wie vor im oberen Bereich des europäischen Durchschnitts liegt, können die Anreize des Missbrauchs durch überhöhte Terminierungsentgelte und die damit entstandenen Erreichbarkeitsprobleme der Landeskennziffer +423 weitestgehend beseitigt werden.
Da die persönlichen Nummern im Rufnummernbereich 70x und die Rufnummerngasse 6 (internationale Mobilitätsdienste) der Sonderregulierung durch das Amt für Kommunikation im Rahmen der Marktanalyse unterliegen, sollen diese ebenfalls auf die mitteleuropäischen Durchschnittspreise reduziert und mit 15 Rappen pro Minute festgelegt werden. Die Tarifobergrenzen für den Vorleistungsmarkt "nationale Mobilfunkdienste" in der Rufnummerngasse 7 unterliegen indes der Regulierung durch das Amt für Kommunikation. Im Rahmen der Sonderregulierung werden diese daher in einem vom Amt für Kommunikation vorgeschlagenen Gleitpfad gemäss Marktanalyse in den kommenden Jahren separat auf das europäische Mittelmass angepasst werden. Dies deshalb, weil die Marktanalyse eine exaktere Grundlage für die Festlegung der Tarifobergrenze liefert, als der Vergleich mit den Durchschnittswerten der anderen EWRA-Staaten.
Kontakt:
Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21