pafl: Geltendes Wirtschaftsförderungsgesetz wird überprüft
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. August (pafl) - Das geltende liechtensteinische Gesetz über die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung (Wirtschaftsförderungsgesetz) stammt aus dem Jahre 1997 und ist damit über zehn Jahre alt. Die Regierung hat nun beschlossen, das Wirtschaftsförderungsgesetz dahingehend einer Überprüfung zu unterziehen, inwiefern es den Ansprüchen einer modernen Wirtschaftspolitik noch zu entsprechen vermag. Liechtenstein ist ein diversifizierter Wirtschaftsstandort von hoher Standortqualität. Eine breit diversifizierte Wirtschaft, basierend auf Industrie, Finanzdienstleistungen und leistungsfähigem Gewerbe, muss auch im Zeitalter des zunehmenden Wettbewerbs der Standorte erhalten bleiben. Denn nur eine Wirtschaft mit innovativen Ideen sichert auf lange Sicht Arbeitsplätze, Wohlfahrt und ein funktionierendes soziales Netz. Es ist deshalb das Ziel der Regierung, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der liechtensteinischen Wirtschaft, insbesondere auch der Gewerbebetriebe, sowie die Attraktivität Liechtensteins als Innovationsstandort zu erhalten und zu stärken.
Entsprechend den dargelegten wirtschaftspolitischen Grundsätzen finden sich die Zielsetzungen einer Wirtschaftsförderung in der Ausformulierung des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 über die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung. Um grösstmögliche Flexibilität und Reaktionsmöglichkeiten auf die Entwicklung der Wirtschaft zu haben, werden in diesem Gesetz die Kompetenzen der Regierung entsprechend festgelegt. Basierend auf diesem Gesetz leistet das Land Beiträge für förderungswürdige Massnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Schwierigkeiten und zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen.
Um das Instrument der Wirtschaftsförderung weiterhin gezielt und nachhaltig einzusetzen, hat die Regierung einen Expertenauftrag erteilt, welcher klärt, inwiefern unter Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsbedingungen Anpassungsbedarf für dieses Gesetz und deren Anwendung besteht.
Kontakt:
Horst Schädler, Ressortsekretär des Regierungschef-Stellvertreters
Klaus Tschütscher
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