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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Geltendes Wirtschaftsförderungsgesetz wird überprüft

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. August (pafl) - Das geltende
liechtensteinische Gesetz über die Finanzierung von Massnahmen zur 
Wirtschaftsförderung (Wirtschaftsförderungsgesetz) stammt aus dem 
Jahre 1997 und ist damit über zehn Jahre alt. Die Regierung hat nun 
beschlossen, das Wirtschaftsförderungsgesetz dahingehend einer 
Überprüfung zu unterziehen, inwiefern es den Ansprüchen einer 
modernen Wirtschaftspolitik noch zu entsprechen vermag. Liechtenstein
ist ein diversifizierter Wirtschaftsstandort von hoher 
Standortqualität. Eine breit diversifizierte Wirtschaft, basierend 
auf Industrie, Finanzdienstleistungen und leistungsfähigem Gewerbe, 
muss auch im Zeitalter des zunehmenden Wettbewerbs der Standorte 
erhalten bleiben. Denn nur eine Wirtschaft mit innovativen Ideen 
sichert auf lange Sicht Arbeitsplätze, Wohlfahrt und ein 
funktionierendes soziales Netz. Es ist deshalb das Ziel der 
Regierung, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der 
liechtensteinischen Wirtschaft, insbesondere auch der 
Gewerbebetriebe, sowie die Attraktivität Liechtensteins als 
Innovationsstandort zu erhalten und zu stärken.
Entsprechend den dargelegten wirtschaftspolitischen Grundsätzen 
finden sich die Zielsetzungen einer Wirtschaftsförderung in der 
Ausformulierung des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 über die 
Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung. Um 
grösstmögliche Flexibilität und Reaktionsmöglichkeiten auf die 
Entwicklung der Wirtschaft zu haben, werden in diesem Gesetz die 
Kompetenzen der Regierung entsprechend festgelegt. Basierend auf 
diesem Gesetz leistet das Land Beiträge für förderungswürdige 
Massnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Schwierigkeiten und zur 
langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen.
Um das Instrument der Wirtschaftsförderung weiterhin gezielt und 
nachhaltig einzusetzen, hat die Regierung einen Expertenauftrag 
erteilt, welcher klärt, inwiefern unter Berücksichtigung der 
internationalen Wettbewerbsbedingungen Anpassungsbedarf für dieses 
Gesetz und deren Anwendung besteht.

Kontakt:

Horst Schädler, Ressortsekretär des Regierungschef-Stellvertreters
Klaus Tschütscher
Tel.: +423 236 76 69
Horst.Schaedler@mr.llv.li

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