pafl: Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes - Umsetzung SPES I
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. August 2008 einen Bericht und Antrag zur Revision des Schulgesetzes, des Lehrerdienstgesetzes und des Subventionsgesetzes zur Umsetzung der "Schul- und Profilentwicklung auf der Sekundarstufe I (SPES I)" verabschiedet.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Schul- und Lehrerdienstgesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Schulen sich eigenständig entwickeln können. Auf dieser Grundlage sollen sich insbesondere die Schulen auf der Sekundarstufe I profilieren können. Gerade auf dieser Stufe enthält das Schulgesetz engmaschige Regelungen, welche eine eigenständige Entwicklung und Profilierung behindern. Hier gilt es, durch Deregulierung Abhilfe zu schaffen.
Ein weiteres Anliegen besteht darin, die Übergänge zwischen den Schulstufen (Primarstufe, Sekundarstufen I und II) zu glätten. So sollen die Selektion am Ende der fünften Stufe der Primarschule entschärft, die Organisation innerhalb der Sekundarstufe I (Schulmodell) flexibler und durchlässiger gestaltet sowie der Übergang in die berufliche Grundbildung oder in weiterführende Schulen am Ende der Sekundarstufe I verbessert werden.
An allen öffentlichen Schulen sollen Führungsstrukturen errichtet werden, welche geeignet sind, dezentralisierte Kompetenzen wahrzunehmen sowie neu geschaffene Freiräume zu nutzen. Insgesamt soll auch die Stellung der Eltern gestärkt werden.
Nur wenn diese Neuerungen im Schulgesetz Eingang finden, kann das Projekt SPES I an den Standorten der neuen Sekundarschulen auch implementiert werden. Mit der vorliegenden Teilrevision wird nun klar, in welche Richtung sich das liechtensteinische Bildungswesen entwickeln soll. Im Zentrum der Revision steht jedoch nicht die Frage der Struktur, da jede Schule in einem gewissen Autonomierahmen ihre Schulstruktur erarbeiten kann, sondern die Schul- und Profilentwicklung, welche sich immer nach der bestmöglichen Förderung jedes einzelnen Schülers zu richten hat. Dieser vorgeschlagene Weg hat in der Vernehmlassung eine ganz überwiegende Mehrheit gefunden.
Kontakt:
Ressort Bildungswesen
Simon Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 76 68