pafl: Finanzierung von Privatschulen für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen im Bereich der beruflichen Grundbildung
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. August 2008 beschlossen, dass, gestützt auf das Berufbildungsgesetz, Personen, welche durch die liechtensteinischen Sportverbände als "Spitzensportler" oder "Spitzensportlerin" ausgewiesen werden und somit von der Begabtenförderung profitieren, das Schulgeld für Privatschulen im Bereich der beruflichen Grundbildung mit Berufsziel Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest durch den Staat bezahlt werden, sofern diese Ausbildungsinstitutionen ein Programm speziell für Sportschüler und Sportschülerinnen anbieten.
Nach einer umfassenden Betreuung an der Sportschule Liechtenstein soll für Sportschüler und Sportschülerinnen eine weiterführende Begleitung im Berufswahlprozess ermöglicht werden. Schulabgänger und Schulabgängerinnen der Sportschule sollen mit Hilfe der neuen Koordinationsstelle beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung eine gezielte Unterstützung bei der Lehrstellensuche und auch während der Lehrzeit erhalten. Weiterführende Schulen sind auf gymnasialer Ebene vorhanden. Gemäss Bestimmungen wird das Schulgeld dieser gymnasialen Schulen für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen neu vom Staat bezahlt.
Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass grundsätzlich keine Privatschulen durch den Staat finanziert werden. Für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen, welche sich für den dualen Bildungsweg entscheiden, gibt es bisher höhere Hürden zu bewältigen. Die neue Koordinationsstelle beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung wird die sportbegabten Schulabgänger und Schulabgängerinnen der Sportschule bei der Lehrstellensuche unterstützen. Mit dem Beschluss sollen zusätzliche Angebote für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen geschaffen werden, welche sich für einen dualen Bildungsweg entscheiden. Ein solches, zusätzliches Angebot besteht darin, dass ein Spitzensportler oder eine Spitzensportlerin die Möglichkeit erhält, eine Privatschule im Bereich der beruflichen Grundbildung mit Berufsziel Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest zu besuchen, welche auch durch den Staat finanziert wird.
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung rechnet für die Übernahme des Schulgeldes für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen mit jährlichen Mehraufwendungen von rund 18'000 Franken (zwei bis drei lernende Personen pro Jahr). Bedingung für Sportschüler und Sportschülerinnen ist, dass sie bei Beginn sowie während der gesamten Schuldauer vom jeweiligen Verband als Spitzensportler oder Spitzensportlerin deklariert werden (Kriterien dafür werden vom Verband definiert) und somit von einer Begabtenförderung profitieren könnten.
Zukünftig können im Rahmen der Begabtenförderung auch Begabte in den Bereichen Musik und bildnerisches Gestalten von diesen beruflichen Privatschulen profitieren, sofern Privatschulen entsprechende Angebote zur Verfügung stellen.
Kontakt:
Ressort Bildungswesen
Simon Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 76 68