pafl: Abänderung von Verordnungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. August 2008 eine Abänderung der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND) genehmigt und gleichzeitig eine Abänderung der Verordnung über Identifikationsmittel und Frequenzen im Bereich der elektronischen Kommunikation (IFV) genehmigt.
Erweiterte Registrierungspflicht bei Prepaid-Teilnehmern
Die Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste wurde einerseits deshalb angepasst, weil die internationale EU-Roamingverordnung umzusetzen ist. Andererseits werden damit die Bestimmungen betreffend Qualität des Universaldienstes dem neuesten Stand der Technik sowie den einschlägigen Vorgaben der internationalen Normierungsorganisationen angepasst. Im Rahmen der abgeänderten Verordnung wird auch die erweiterte Registrierungspflicht bei Prepaid-Teilnehmern geregelt. "Diese Regelung ist besonders im Hinblick auf die Missbrauchsbekämpfung in Liechtenstein ein wichtiges Instrument für die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Gerade bei Prepaid-Diensten besteht häufig keine Identität zwischen dem kommunikationsrechtlich relevanten Vertragspartner des Anbieters und dem tatsächlichen Nutzer des Prepaid-Dienstes", so Kurt Bühler, Amtsleiter beim Amt für Kommunikation. "Mit der neuen Regelung wurde eine eigenständige Lösung gefunden, um den praktischen Bedürfnissen der Vollzugsorgane Rechnung zu tragen."
Redaktionelle und inhaltliche Verbesserungen
Bei der Abänderung der Verordnung über die elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste werden auch redaktionelle und inhaltliche Verbesserungen vorgenommen, die sich auf die ersten Erfahrungen der Regulierungsbehörde bei der Vollziehung des neuen Rechtsrahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation stützen.
Kontakt:
Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21