pafl: Strassenverkehrsgesetz - Umsetzung der fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zuhanden des Landtags verabschiedet. Durch die Gesetzesvorlage soll eine EG-Richtlinie (fünfte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden. Die Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien sind ein fundamentales Element für den freien Verkehr von Fahrzeugen im Europäischen Wirtschaftsraum.
Mit den ersten drei Richtlinien unternahm die Gemeinschaft grosse Schritte zur Festlegung eines Binnenmarktes im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Diese Richtlinien verlangen die obligatorische Abdeckung aller Kraftfahrzeuge in der Gemeinschaft im Rahmen der Haftpflichtversicherung und die Abschaffung von Grenzkontrollen hinsichtlich des Bestehens der Versicherung, so dass Fahrzeuge genauso leicht zwischen den Mitgliedstaaten wie in einem Land bewegt werden können. Sie garantieren auch einen besseren Schutz von Unfallopfern. Die vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie hat das System vollendet, indem sie einen effizienten Mechanismus für schnellen Zahlungsausgleich von Ansprüchen festlegt, wenn sich der Unfall ausserhalb des Mitgliedstaates, in dem das Opfer seinen Wohnsitz hat, ereignet.
Die Umsetzung der fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie erfordert eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Im Wesentlichen geht es bei der Vorlage um die Schliessung von Lücken im Bereich des Verkehrsopferschutzes, um Erleichterungen des Wechsels des Versicherers und um die Vereinfachung des Zugangs zum obligatorischen Versicherungsschutz bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Regierung wird parallel zur Änderung des SVG auch eine Anpassung der Verkehrsversicherungsverordnung vornehmen.
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Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
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