Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Strassenverkehrsgesetz - Umsetzung der fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des 
Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zuhanden des Landtags verabschiedet. 
Durch die Gesetzesvorlage soll eine EG-Richtlinie (fünfte 
Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt 
werden. Die Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien sind ein 
fundamentales Element für den freien Verkehr von Fahrzeugen im 
Europäischen Wirtschaftsraum.
Mit den ersten drei Richtlinien unternahm die Gemeinschaft grosse 
Schritte zur Festlegung eines Binnenmarktes im Bereich der 
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Diese Richtlinien verlangen die
obligatorische Abdeckung aller Kraftfahrzeuge in der Gemeinschaft im 
Rahmen der Haftpflichtversicherung und die Abschaffung von 
Grenzkontrollen hinsichtlich des Bestehens der Versicherung, so dass 
Fahrzeuge genauso leicht zwischen den Mitgliedstaaten wie in einem 
Land bewegt werden können. Sie garantieren auch einen besseren Schutz
von Unfallopfern. Die vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie hat 
das System vollendet, indem sie einen effizienten Mechanismus für 
schnellen Zahlungsausgleich von Ansprüchen festlegt, wenn sich der 
Unfall ausserhalb des Mitgliedstaates, in dem das Opfer seinen 
Wohnsitz hat, ereignet.
Die Umsetzung der fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie 
erfordert eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Im 
Wesentlichen geht es bei der Vorlage um die Schliessung von Lücken im
Bereich des Verkehrsopferschutzes, um Erleichterungen des Wechsels 
des Versicherers und um die Vereinfachung des Zugangs zum 
obligatorischen Versicherungsschutz bei grenzüberschreitenden 
Sachverhalten. Die Regierung wird parallel zur Änderung des SVG auch 
eine Anpassung der Verkehrsversicherungsverordnung vornehmen.

Kontakt:

Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein