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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über den Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2008 die Verordnung über den Vollzug 
der Sprengstoffgesetzgebung genehmigt und erlassen. Aufgrund des 
Zollvertrages von 1923 gilt in Liechtenstein grundsätzlich die 
eidgenössische Sprengstoffgesetzgebung. Das Sprengstoffgesetz 
delegiert den Grossteil des Vollzugs an die Kantone; dazu sieht es 
vor, dass die Kantone per Verordnung die zuständigen Vollzugsbehörden
bestimmen. Eine solche Vollzugsverordnung wurde aber für 
Liechtenstein nie erlassen. Für den Bereich der Erwerbsscheine für 
Sprengmittel hat sich in jahrelanger Praxis ergeben, dass diese durch
die Landespolizei ausgestellt werden, wobei eine solche Zuständigkeit
oder Delegation nirgends schriftlich festgehalten wurde. In 
Ermangelung einer entsprechenden Zuständigkeitsregelung wäre somit 
die Regierung als Kollegialorgan grundsätzlich für den Vollzug der 
Sprengstoffgesetzgebung zuständig.
Aufgrund vermehrter Anfragen in jüngster Vergangenheit bei der 
Landespolizei und beim Amt für Volkswirtschaft betreffend die 
Zuständigkeit für das Ausstellen von bestimmten Bewilligungen und 
aufgrund des Umstands, dass insbesondere pyrotechnische Gegenstände 
zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk) vermehrt auch im Detailhandel 
angeboten werden, sind auch in Liechtenstein die Zuständigkeiten für 
den Vollzug der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung konkret zu 
regeln.
Da als Bewilligungsvoraussetzung in der Regel auch ein guter 
Leumund gefordert wird und aufgrund des Umstandes, dass der Umgang 
mit explosionsgefährlichen Stoffen besondere Kenntnisse erfordert, 
soll - analog der Regelungen in den Schweizer Kantonen, wo in der 
Regel der Vollzug an die zuständige Kantonspolizei delegiert wird - 
die Landespolizei mit dem Vollzug der eidgenössischen 
Sprengstoffgesetzgebung betraut werden. Sie hat zum einen die 
Möglichkeit, die entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen 
rechtsgenügend abzuklären und verfügt zum anderen über Mitarbeitende,
die im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen besonders 
ausgebildet sind.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Tel.: +423 236 60 92

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