pafl: Verordnung über den Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2008 die Verordnung über den Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung genehmigt und erlassen. Aufgrund des Zollvertrages von 1923 gilt in Liechtenstein grundsätzlich die eidgenössische Sprengstoffgesetzgebung. Das Sprengstoffgesetz delegiert den Grossteil des Vollzugs an die Kantone; dazu sieht es vor, dass die Kantone per Verordnung die zuständigen Vollzugsbehörden bestimmen. Eine solche Vollzugsverordnung wurde aber für Liechtenstein nie erlassen. Für den Bereich der Erwerbsscheine für Sprengmittel hat sich in jahrelanger Praxis ergeben, dass diese durch die Landespolizei ausgestellt werden, wobei eine solche Zuständigkeit oder Delegation nirgends schriftlich festgehalten wurde. In Ermangelung einer entsprechenden Zuständigkeitsregelung wäre somit die Regierung als Kollegialorgan grundsätzlich für den Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung zuständig.
Aufgrund vermehrter Anfragen in jüngster Vergangenheit bei der Landespolizei und beim Amt für Volkswirtschaft betreffend die Zuständigkeit für das Ausstellen von bestimmten Bewilligungen und aufgrund des Umstands, dass insbesondere pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken (Feuerwerk) vermehrt auch im Detailhandel angeboten werden, sind auch in Liechtenstein die Zuständigkeiten für den Vollzug der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung konkret zu regeln.
Da als Bewilligungsvoraussetzung in der Regel auch ein guter Leumund gefordert wird und aufgrund des Umstandes, dass der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen besondere Kenntnisse erfordert, soll - analog der Regelungen in den Schweizer Kantonen, wo in der Regel der Vollzug an die zuständige Kantonspolizei delegiert wird - die Landespolizei mit dem Vollzug der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung betraut werden. Sie hat zum einen die Möglichkeit, die entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen rechtsgenügend abzuklären und verfügt zum anderen über Mitarbeitende, die im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen besonders ausgebildet sind.
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