pafl: Schengen-Visum für Drittstaatsangehörige
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. November (pafl) - Mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen wird ein Teil der in Liechtenstein ansässigen Drittstaatsangehörigen visumspflichtig, genauso wie diese es schon heute bei einem Grenzübertritt nach Österreich sind. Aus diesem Grund haben in Liechtenstein ansässige Drittstaatsangehörige künftig ein Schengen-Visum zu beantragen. Generell visumsfrei bleiben Drittstaatsangehörige, die aus Transitgründen (z.B. zur Heimreise über den Flughafen Zürich in das Herkunftsland) oder als Grenzgänger zwecks Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen.
Vereinfachtes Verfahren bis 13. Dezember 2008
Das zuständige Ausländer- und Passamt wird alle von der neuen Visumsregelung betroffenen Drittstaatsangehörigen anfangs nächster Woche mittels separatem Schreiben, Merkblatt sowie Antragsformular persönlich informieren, auf welchem Weg das Schengen-Visa erhalten werden kann. Für ergänzende Informationen hat das Ausländer- und Passamt ausserdem unter der Nummer +423 236 64 99 eine Hotline eingerichtet, welche ab Montag, 17. November 2008, zur Verfügung steht.
Wer bis zum 13. Dezember 2008 den Antrag für ein Schengenvisum auf dem dafür vorgesehenen Gesuchsformular per Post oder persönlich beim Ausländer- und Passamt, Städtle 38, Vaduz, einreicht, profitiert von einem in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration in Bern und der Grenzwache in Schaanwald ausgearbeiteten, stark vereinfachten Ausstellungsverfahren. Ab dem 15. Dezember 2008 können Anträge für ein Schengenvisum auf dem dafür vorgesehenen Gesuchsformular nur noch bei der Grenzwache beim Grenzübergang Schaanwald eingereicht werden.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. November 2008 ausserdem beschlossen, dass dieses Schengen-Visum für den Gesuchsteller kostenfrei abgegeben wird.
Praktikable Lösung
Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in Liechtenstein sich nach wie vor ungehindert über die Grenze nach der Schweiz begeben können. Auch Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz wohnen und in Liechtenstein arbeiten, erfahren keine Einschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit. Liechtenstein anerkennt einseitig deren schweizerische Aufenthaltstitel als gültigen Einreisetitel nach Liechtenstein. Dieser Personenkreis hat also nichts zu unternehmen.
Kontakt:
Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch. Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 41